Ein zweijähriges Kind spielt im Wohnzimmer, während seine Mutter im Homeoffice an einem Laptop arbeitet. © dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte
Ein zweijähriges Kind spielt im Wohnzimmer, während seine Mutter im Homeoffice an einem Laptop arbeitet. © dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte
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AUDIO: Schwesigs Staatskanzlei stellt Home-Office-Richtline auf den Prüfstand (1 Min)

Schwesigs Staatskanzlei stellt Homeoffice-Richtlinie auf den Prüfstand

Stand: 22.11.2023 05:07 Uhr

Gut zwei Jahre nach der Einführung stellt die Landesregierung die Homeoffice-Regeln in der Landesverwaltung auf den Prüfstand. Anders als in der Stadt Schwerin ist Arbeiten aus dem Ausland bisher nicht untersagt.

von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV

Seit Ende September 2021 gilt: An drei von fünf Arbeitstagen haben Beschäftigte in den 400 Landesbehörden grundsätzlich Anspruch auf Homeoffice. Rund 35.000 Mitarbeiter hat das Land, etwa 60 Prozent sind Frauen. Die rot-rote Landesregierung sieht im Arbeiten von zu Hause aus eine gute Möglichkeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Es gehe darum, als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, heißt es im Personalbericht 2022.

Wirksamkeit wird überprüft

Der Bericht kündigte ursprünglich für das Frühjahr 2023 eine "Evaluation" der Regeln für das Homeoffice in der Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) an. Wegen der Dauer der Pandemie sei diese Auswertung erst Ende September gestartet, teilte die Staatskanzlei mit. Die Untersuchung soll auch die Wirksamkeit des Arbeitens von zu Hause aus klären, einbezogen sei der Arbeitsschutz und die Personalvertretung.

Schärfere Regeln in der Stadtverwaltung

An eine Verschärfung der Homeoffice Regel sei bisher nicht gedacht, hieß es. Deutlich klare Ansagen macht dagegen die Stadtverwaltung Schwerin quasi gleich nebenan. Die hatte für ihre gut 1.100 Beschäftigten schon im Sommer klargestellt, dass ein Homeoffice aus dem Ausland nicht möglich sei, bei Bedarf müssten Mitarbeiter außerdem innerhalb von zwei Stunden in Präsenz im Büro erscheinen. Das geht aus der aktuellen Dienstvereinbarung hervor, die dem NDR vorliegt: Dort heißt es unter Punkt "II. Grundsätze" eindeutig: "Die Bediensteten haben grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei der Aufgabenwahrnehmung während des mobilen Arbeitens die Anwesenheit in der Dienststelle bei Anordnung durch die Führungskraft innerhalb von 2 Stunden erreicht wird. Die Verrichtung der mobilen Arbeit im Ausland ist nicht zulässig."

Bei Verstößen drohen Konsequenzen

Anlass für die Klarstellung war offenbar der Versuch, Homeoffice aus einer fernöstlichen Ferienregion zu erledigen. Dabei soll es sich um einen Einzelfall gehandelt haben. Die Schweriner Stadtverwaltung schreibt auch fest, dass bei "schuldenhaften Verstößen" gegen die Homeoffice-Vereinbarung "mit dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen" sei. Eine Sprecherin der Stadt stellte auf Anfrage klar, dass dienstliche Belange immer Vorrang hätten. Mitarbeiter könnten pro Arbeitswoche an zwei Tagen zu Hause arbeiten - das ist ein Tag weniger als in der Landesverwaltung.

Land vertraut auf Eigenverantwortung der Mitarbeiter

Unterm Strich erscheint die Regelung in der Landeshauptstadt deutlich strenger als die in den Behörden des Landes. Die Richtlinie der Staatskanzlei betont vor allem die Rechte der Beschäftigten und fordert die Führungskräfte auf, "für eine Vertrauen schaffende Arbeitsatmosphäre Sorge zu tragen". Das Land vertraut auf die "Eigenverantwortung der Mitarbeiter". Ein Regierungssprecher teilte mit, Missbräuche der Homeoffice Regelungen seien nicht festgestellt worden. Personalausgaben sind der höchste Einzelposten im Landeshaushalt. Ohne Ausgaben für Pensionäre zahlt das Land 2,1 Milliarden Euro für seine Beschäftigten - Tendenz deutlich steigend.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 22.11.2023 | 08:00 Uhr

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