LNG-Terminal-Betreiber: Binz klagt mit falschen Behauptungen
Die Betreiber des Rügener LNG-Terminals werfen der Gemeinde Binz vor, mit falschen Aussagen vor Gericht zu ziehen. Der Ort hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen die Anlage eingereicht.
Die Deutsche Regas hat Aussagen der Gemeinde Binz widersprochen, laut der von ihrem Terminal zur Anlandung und Umwandlung von Flüssigerdgas (LNG) in Mukran auf Rügen erhebliche Gefahren ausgehen. Die von der Gemeinde vorgebrachten Gutachten würden mehrere falsche Aussagen enthalten, teilte das Unternehmen am Freitag mit. So sei von einem hohen Kollisionsrisiko die Rede, da im Hafen zwei große Spezialschiffe liegen, die von Schiffen mit einer Länge von bis zu 445 Metern beliefert werden. Laut Regas sind die Lieferschiffe maximal 300 Meter lang, es bleibe genug Platz für Wendemanöver im Hafenbereich, die während des Genehmigungsverfahrens auch erfolgreich simuliert worden seien.
Regas: Kein erhöhtes Explosionsrisiko
Regas bestreitet auch eine erhöhte Explosionsgefahr durch die Gastanks: "Ein Bruch des Lagertanks ist ausgeschlossen." Die Schiffe seien für den Einsatz auf hoher See konzipiert, wo deutlich höhere Kräfte auf den Rumpf wirkten als im Mukraner Hafen. Anders als in den Gutachten angeführt, werde zudem im Falle eines Brandes die Schiffsbesatzung "natürlich nicht evakuiert", so das Unternehmen weiter. Sie sei für die Bekämpfung von Bränden an Bord ausgebildet und koordiniere auch die Unterstützung durch die als Löschboote ausgestatteten Schlepper der Deutschen Regas und der Freiwilligen Feuerwehren aus dem Umkreis.
Gutachten aus Wismar und Rostock
Die Gemeinde Binz hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Antrag gegen den Betrieb des LNG-Terminals gestellt. Zur Begründung schrieb der Anwalt der Gemeinde, Reiner Geulen, das Terminal widerspreche mit gravierenden Sicherheitsrisiken in derartiger Nähe zu Wohn- und Kurgebieten deutschen und internationalen Sicherheitsstandards. Inhaltlich stützt sich Geulen auf Gutachten der Hochschule Wismar und der Gesellschaft für Schiffstechnik und -sicherheit Ostsee in Rostock.
Gericht hat andere Klagen bereits abgewiesen
Geulen hat auch eine Zwischenverfügung beantragt, die die für Mitte Mai geplante Inbetriebnahme bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts untersagen soll. Er kündigte vier weitere Anträge mit dem Ziel eines sofortigen Betriebsstopps an, etwa für den Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks, der unweit des Hafens eine Einrichtung hat. Vor einer Woche hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) im Kampf gegen das Terminal eine Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht einstecken müssen. Klagen gegen die Anbindungspipeline wurden abgewiesen.