Revision nach Bankrotturteil gegen Ex-Bundesminister Krause
Nach der Verurteilung des ehemaligen Bundesverkehrsministers Günther Krause wegen Bankrottdelikten und versuchten Betrugs haben beide Seiten Revision eingelegt. Darum muss sich nun der Bundesgerichtshof kümmern.
Peter-Michael Diestel, Krauses Verteidiger, sagte der Nachrichtenagentur dpa mit Blick auf die Revision, wenn sein Mandant es so wolle, müsse er es als Anwalt machen. Er werde die Urteilsbegründung lesen und seinen Mandanten entsprechend der Erfolgsaussichten der Revision beraten. Er selbst sei mit dem Urteil "sehr zufrieden". Diestel nannte es ein "schmeichelndes Urteil".
Haftstrafe auf Bewährung
Der ehemalige CDU-Politiker war vergangene Woche zu einem Jahr und elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht 75 Stunden gemeinnütziger Arbeit und den Einzug von mehr als 70.000 Euro an. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 70-Jährige während seines Insolvenzverfahrens Vermögen verschleiert und falsche Angaben gemacht hat. Allein bei Einnahmen aus seiner Teilnahme bei der RTL-Show "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus" ging es um eine sechsstellige Summe.
Einigung auf Strafrahmen
Der Staatsanwalt hatte unter anderem zwei Jahre Haft auf Bewährung und außerdem die Einziehung einer höheren Summe gefordert. Grundlage des Urteils war ein Verständigungsvorschlag des Gerichts mit einem bestimmten Strafrahmen gewesen. Diesen hatten beide Seiten angenommen. Voraussetzung dafür war ein umfassendes Geständnis Krauses zu Beginn des Prozesses.
Krause stand mehrfach vor Gericht
Krause hatte als Chef-Unterhändler der DDR 1990 den Einheitsvertrag mitunterschrieben. Von 1991 bis 1993 war er Bundesminister für Verkehr, trat nach mehreren Affären zurück und verschuldete sich als Unternehmer. Wiederholt landete er vor Gericht und wurde rechtskräftig zu Geldstrafen und einer Bewährungsstrafe verurteilt. In Haft musste er laut seinem Anwalt nie.