Urteil gefällt: Regenbogencamp in Prerow muss geräumt werden
Der Dünen-Campingplatz in Prerow beschäftigt mehrere Gerichte in MV. Zwischen Land und Betreiber sind die Fronten verhärtet. Jetzt gibt es ein erstes Urteil.
Im langwierigen Streit um das Regenbogencamp in Prerow gibt es ein erstes Urteil. Am Vormittag hat das Rostocker Landgericht die Räumungsklage der landeseigenen Stiftung Umwelt und Naturschutz MV verhandelt. Das Land konnte seine Forderung durchsetzen, dass die Regenbogen AG das Camping-Gelände am Darßer Strand verlassen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann aber bei Vorlage einer Sicherheitsleistung durch die Stiftung in Höhe von zwei Millionen Euro vorläufig sofort vollstreckt werden, entschied die Zweite Zivilkammer.
Regenbogen AG erkannte Vertragskündigung nicht an
Die Stiftung hatte der Regenbogen AG als Betreiberin des Campingplatzes im vergangenen Jahr den Pachtvertrag gekündigt und mit "Camper's Friend" einen neuen Betreiber präsentiert. Die Regenbogen AG weigerte sich jedoch, das Gelände zu verlassen und argumentiert, dass der Pachtvertrag noch bis 2042 gültig sei. Das sah die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV anders. Mit der Übernahme der Flächen vom Bund ins Eigentum des Landes könne der Vertrag laut einer Klausel neu verhandelt oder eben auch gekündigt werden, hieß es. Im Februar hatte die Stiftung daher die Räumungsklage beim Rostocker Landgericht eingereicht. Der Vorsitzende Richter Till Halfmann befand nun, dass die Betreibergesellschaft keinen Anspruch auf Fortschreibung des Vertrages habe, allenfalls auf Schadenersatz.
Anwalt der Regenbogen AG: "Wir fühlen uns enteignet"
Das Gericht habe klar und schnell entschieden, kommentierte der Rechtsanwalt der Regenbogen AG, Tilman Giesen. Allerdings werde man weiter für sein Recht streiten. "Wir fühlen uns enteignet", sagte Giesen und deutete den Schritt in die Berufung an. Zuvor werde man aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Die Gesellschaft mit Sitz im schleswig-holsteinischen Schönkirchen hatte den Platz seit rund 30 Jahren betrieben.
Mehrere Klagen anhängig
Die juristische Auseinandersetzung ist eine von insgesamt vier gegenseitigen Klagen zwischen dem Land und der Regenbogen AG. Am 26. November entscheidet das Landgericht Stralsund über eine zweite Räumungsklage für weitere Teilflächen des Campingplatzes. Zudem sind die Verwaltungsgerichte Greifswald und Schwerin in unterschiedlichen Punkten mit dem Vorfall befasst. Sollte es ein Berufungsverfahren zum heutigen Urteil des Landgerichtes geben, wird auch das Oberlandesgericht Rostock einbezogen.