Prozess nach tödlicher Messerattacke: Angeklagter gesteht
Im Prozess um die Messerattacke gegen eine Frau in Malchow soll der 38-jährige Angeklagte ein Geständnis abgelegt haben. Das Landgericht Neubrandenburg hat die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Zum Auftakt des Prozesses um eine tödliche Messerattacke in Malchow soll der 38-jährige Angeklagte heute vor dem Landgericht Neubrandenburg ein Geständnis abgelegt haben. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Weitere Details nannte er nicht, weil das Gericht die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit führt.
Angeklagter möglichweise psychisch gestört
Die Entscheidung zum Ausschluss der Öffentlichkeit fiel, weil der Angeklagte aus Polen möglicherweise dauerhaft in eine Psychatrie eingewiesen werden müsse. Im Gerichtsverfassungsgesetz ist geregelt, dass die Öffentlichkleit in solchen Fällen von der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden kann. Lediglich das Urteil soll öffentlich verkündet werden, was nicht vor dem 5. Juni passieren soll. Bis zum 5. Juni sind vorerst fünf Verhandlungstage anberaumt. Dem Angeklagten wird Totschlag vorgeworfen. Für den Prozessauftakt am Vormittag waren drei Zeugen geladen.
Streit in gemeinsamer Wohnung eskaliert
Im vergangenen Jahr ist der Streit des Paares in der gemeinsamen Wohnung in Malchow eskaliert. In Folge der Auseinandersetzung hat der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft mit einem großen Küchenmesser zweimal auf seine 41-jährige Lebensgefährtin eingestochen. Damit habe er den Tod seiner aus der Slowakei stammenden Partnerin zumindest billigend in Kauf genommen, heißt es weiter. Die Frau ist an ihren inneren Blutungen gestorben. Früheren Angaben der Ermittler zufolge hatte der Angeklagte nach dem gewaltsamen Tod der Frau selbst die Polizei gerufen.