Prozess in Rostock: "Trauerschwindler" gesteht Betrug an drei Frauen
Im Berufungsverfahren gegen einen als "Trauerschwindler" bekanntgewordenen Ex-Bestatter hat der Angeklagte vor dem Landgericht Rostock ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Ein früherer Bestatter aus der Region Rostock hat vor dem Landgericht Rostock gestanden, drei Frauen um insgesamt knapp 200.000 Euro betrogen zu haben. Seine Verteidigerin verlas am Donnerstag eine Erklärung des 50-jährigen Angeklagten, der bundesweit als "Trauerschwindler" bekannt geworden war. Demnach räumte er ein, zwischen 2016 und 2018 den Frauen vorgetäuscht zu haben, ein solventer Geschäftsmann zu sein, und sie zur Zahlung großer Summen bewegt zu haben, obwohl er schon damals insolvent war. In allen drei Fällen ging er intime Beziehungen zu den Frauen ein. Zwei Frauen lernte er nach Trauerfällen in deren Familien kennen und nutzte offenbar deren emotionale Notlage aus.
Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren möglich
Das Geständnis war Bedingung eines Verständigungsvorschlags des Gerichts. Im Gegenzug zum Geständnis soll sich eine mögliche Haftstrafe um die Marke von fünfeinhalb Jahren bewegen. Teil der Verständigung ist auch die Zusammenlegung des Prozesses mit einem zweiten Berufungsverfahren gegen den Mann. Dabei ging es ebenfalls um den Betrug mehrerer Menschen, die der Angeklagte um viel Geld brachte. Zu diesem Verständigungsvorschlag gehört aber auch, dass die Staatsanwaltschaft von weiterer Strafverfolgung absieht. Also die Ermittlungen, die schon seit Jahren gegen den Ex-Bestatter laufen, einstellt. Über seine Tochter soll er zwei Bestattungsunternehmen in Rostock samt Firmenfahrzeugen und Geschäftskonto übernommen, aber nicht bezahlt haben. Die Firmen sind inzwischen pleite. Die beiden ehemaligen Inhaber warten seit Jahren auf 420.000 Euro. Möglich wird der Verzicht auf weitere Strafverfolgung durch den Paragraphen 154 der Strafprozessordnung. Der erledigt einfach Teile eines Ermittlungsverfahrens, die im Ergebnis nicht ins Gewicht fallen würden - für die Geschädigten ist das jedoch nur schwer zu verstehen.
Zweimal Berufung eingelegt
Im Fall der drei Frauen hatte das Amtsgericht Rostock den Angeklagten 2023 zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Im Fall der weiteren Betrügereien verhängte dasselbe Gericht im September dieses Jahres gegen den 50-Jährigenzwei Jahren und acht Monaten Haft. Gegen beide Urteile hatte der vielfach rechtskräftig vorbestrafte Ex-Bestatter Berufung eingelegt.
Zusammenfassendes Urteil
Am Ende des laufenden Prozesses in Rostock wird ein Urteil stehen, das zusammenfassend für alle Straftaten aus beiden Verfahren steht. Der Richter kündigte für den 3. Dezember die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung an. Das Urteil wird voraussichtlich am 9. Dezember verkündet.