Upahl: Vorerst kein Baustopp für Flüchtlingsunterkunft
Trotz erneuten Widerspruchs der Gemeinde können die Bauarbeiten für die Flüchtlingsunterkunft in Upahl fortgesetzt werden - allerdings auf eigenes Risiko des Landkreises als Bauherr. Wie das Verwaltungsgericht in Schwerin am Freitag mitteilte, beantragte die Gemeinde, dass die von der Kreisbauverwaltung genehmigten Bauarbeiten ausgesetzt werden müssen, bis über den Widerspruch gegen die Unterkunft entschieden worden ist. Diesem Antrag sei aber nicht sofort entsprochen worden. Die Antragsschrift wurde zunächst dem Innen- und Bauministerium in Schwerin übermittelt. Ministerium und Landkreis sind aufgefordert, bis zum 10. August zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Zudem sollen die jeweiligen Verwaltungsvorgänge vollständig vorgelegt werden. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist somit frühestens Mitte August zu rechnen. Die ersten Container sollten den bisherigen Planungen zufolge zu dem Zeitpunkt schon stehen.