Menschen liegen beim Blutspenden in einem Raum © fotolia.com Foto: kasto

Neues Gesetz erleichtert Homosexuellen das Blutspenden

Stand: 01.04.2023 07:42 Uhr

Am 1. April ist ein Gesetz in Kraft getreten, das homosexuellen Männer das Blutspenden erleichtert. Die Umsetzung wird etwas dauern. Erst müssen die Bundesärztekammer und die Arzneiprüfstelle am Paul-Ehrlich-Institut darüber beraten.

Das Gesetz ist ein Punkt aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Gemeinsam wollen SPD, Grüne und FDP die Diskriminierung von homosexuellen Männern und Trans-Personen beim Blutspenden abschaffen. Seit Ende 2021 war es Schwulen nur erlaubt, Blut zu spenden, wenn sie in den vergangenen vier Monaten vor dem Blutspende-Termin nur einen Sexualpartner hatten. Die Beschränkungen existieren, um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern.

"Homosexualität ist immer noch mit pathologischem Verhalten verbunden"

Der Rostocker Felix fühlt sich als schwuler Mann von diesen Regeln diskriminiert. "Ich habe eher den Eindruck, dass da der Eindruck vorherrscht, ein homosexueller Mann hat HIV und das wird dann gleichgesetzt mit Aids und mit Krankheit." Daran merke man, dass Homosexualität noch immer mit pathologischem Verhalten verbunden sei. Ihm ist deshalb wichtig, dass über das Sexualverhalten gesprochen wird, dieses aber losgelöst von der Sexualität oder Identität bewertet wird.

Nur vier Prozent gehen regelmäßig zum Blutspenden

Ähnlich sieht es das Gesetz vor. In Zukunft könnte der Blutspende-Arzt die Eignung vor Ort individuell überprüfen. Nur vier Prozent der Deutschen gehen regelmäßig Blutspenden, die meisten beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), sagt Nico Feldmann vom DRK. "Es ist ja auch noch das Thema Altersgrenze in diesem neuen Beschluss mitverankert, das heißt, die Altersgrenze soll aufgehoben werden. Das wird wahrscheinlich bedeuten, dass die Spender und Spenderinnen länger spenden können." Die zuständigen Stellen haben vier Monate Zeit, die neuen Bestimmungen umzusetzen.

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NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 01.04.2023 | 11:00 Uhr

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