Neubrandenburg: Zwei Jugendliche wegen Mordes vor Gericht
Die junge Frau, die Ende vorigen Jahres in Pasewalk gefunden wurde, soll Opfer eines Mordes geworden sein. Nun stehen zwei Mitbewohner vor dem Landgericht Neubrandenburg. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Heimtücke vor.
Nach dem Fund der Leiche einer jungen Frau Ende vergangenen Jahres in Pasewalk stehen nun ein 20-Jähriger und eine 19-Jährige vor Gericht. Am Montagvormittag ist der Prozess gegen die beiden Deutschen gestartet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Mord vor. Sie sollen heimtückisch vorgegangen sein und die ahnungslose 18-Jährige, unter dem Vorwand des Einkaufens, zu einer Gartenanlage gelockt haben.
Massive Verletzungen führten zum Tod
Die Angeklagte soll zunächst einen Stein auf den Hinterkopf des Opfers geschlagen haben. Der Angeklagte habe der jungen Frau dann mit einem zwölf Zentimeter langen Messer mehr als 70 Mal in den Brustkorb gestochen. Auch die Angeklagte habe auf das Opfer eingestochen und es geschnitten. Als die Angeklagten anschließend festgestellt hätten, dass das Opfer noch nicht tot sei, hätten sie das Opfer gewürgt.
Täter und Opfer kannten sich
Alle drei wohnten in einer Pasewalker Behinderteneinrichtung. Der Angeklagte soll im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben, die Angeklagte sei dagegen voll schuldfähig, hieß es. Die 18-Jährige war seit dem Abend des 6. Dezembers 2023 vermisst und einen Tag später gefunden worden. Wegen der massiven Verletzungen gingen die Ermittler früh von einem Gewaltverbrechen aus.
Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die beiden Angeklagten sollen zum ersten Verhandlungstag in Anstaltskleidung und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt worden sein. Als die vorsitzende Richterin den 20-Jährigen nach Geburtstag und Geburtsort fragte - soll ihm das sprechen schwer gefallen sein. Ähnlich habe es bei der 19-Jährigen Beschuldigten ausgesehen. Eine erste psychiatrische Begutachtung ergab bei ihr bis jetzt eine volle Schuldfähigkeit. Der 20-Jährige ist dagegen nur teilweise schuldfähig. Weil im Prozess höchstpersönliche Dinge zur Sprache kommen könnten und zumindest der Angeklagte möglicherweise auch in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden könnte, wurde die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen.
Urteil Mitte Mai
Gegen die nun Angeklagten war bereits am Tag nach dem Fund der Leiche Haftbefehl erlassen worden. Die beiden sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Der Fall hatte tagelang für Schlagzeilen gesorgt. Am Tatort wurden nach Bekanntwerden des Falls Kerzen, Blumen und Stofftiere niedergelegt. Zunächst sind vier Verhandlungstermine angesetzt. Demnach könnte Mitte Mai ein Urteil ergehen.