Nach SPD-Austritt: Kerth droht Ärger mit Kommunalaufsicht
Vor gut einer Woche erklärte der Landrat des Kreises Vorpommern-Rügen, Kerth, seinen Austritt aus der SPD. Weil er zu einer Pressekonferenz in sein Büro einlud, nimmt die Rechtsaufsicht die Sache unter die Lupe.
Mittlerweile hat sich der Rauch um Stefan Kerth gelegt. Der 50-Jährige war für mehrere Tage gefragter Interviewpartner. Denn der Grund für seinen öffentlichkeitswirksamen SPD-Austritt ließ aufhorchen: Ein angeblich zu lascher Kurs vor allem in der Migrationspolitik - Kerth sprach von Gesinnungspolitik. Der Landrat - Facebook-Motto: "Einfach nur Mensch" - bekam in den sozialen Medien viel Zuspruch, in seiner ehemaligen Partei zeigten sich einige aber auch froh über seinen Austritt.
Offenbar Dienstmittel für Privatangelegenheit genutzt
Der Schritt könnte für den Verwaltungschef des Landkreises jetzt ein disziplinarrechtliches Nachspiel haben. Die Kommunalaufsicht im Schweriner Innenministerium nimmt die Umstände unter die Lupe. Der Hintergrund: Kerth hatte seinen Parteiaustritt, der eher reine Privatangelegenheit ist, am Montag vor einer Woche über das Sekretariat seines Landratsbüros bekanntgegeben. Er hat dann Journalisten für den nächsten Tag in sein Büro im Landratsamt in Stralsund zu einer Pressekonferenz eingeladen. Es ging um die Hintergründe seines Parteiaustritts. Bei Kaffee und Keksen ließ der Landrat auch klare parteipolitische Aussagen fallen.
Ministerium prüft Verletzung der Neutralitätspflicht
Das Innenministerium erklärte jetzt, Diensträume dürften grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke genutzt werden. Das gelte auch für kommunale Wahlbeamte wie Landrat Kerth. Deshalb prüft die Kommunalaufsicht, was der Parteiaustritt und seine politische Gründe mit Kerths Arbeit als Verwaltungschef als Landrat zu tun haben. Auf Anfrage teilte das Innenministerium mit: "Als Amtsträger ist die Einhaltung des Neutralitätsgebots besonders wichtig und es werden strenge Anforderungen an den Beamten gestellt. Ob sich der Beamte ohne Amtsbezug als Privatperson geäußert hat und er aus der daraus resultierenden Neutralitätspflicht dazu nicht befugt war, wird durch das Innenministerium geprüft."
Mögliche Folge: "Gelbe Karte" für Kerth
Im Kern geht es also um die Frage: Hat Kerth seine Dienstpflichten verletzt, hat er gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, als er im Landratsamt über seinen Parteiaustritt informierte? Das Innenministerium erklärte, aktuell sei keine Aussage darüber möglich, ob ein Fehlverhalten des Landrates vorliege, ein Frage sei auch, welche Kosten entstanden seien. Am Ende, so deutete das Ministerium an, geht es offenbar nur um disziplinarrechtliche Hinweise - also eine Art Gelbe Karte und einen Fingerzeig darauf, wie Kerth sich künftig verhalten sollte. Diese Hinweise würden dann auch an den Kreistag als die oberste Dienstbehörde des Landrats gehen. Auf eine Anfrage des NDR hat Landrat Kerth bisher nicht reagiert.