Nach Niederlage: Klimastiftung geht in nächste Instanz
Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern geht im juristischen Tauziehen um die Herausgabe ihres Jahresabschlusses 2022 in die nächste Instanz. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Schwerin einen Eilantrag der Stiftung abgewiesen.
Die Klimaschutzstiftung weigert sich, die Unterlagen an den Rechtsausschuss abzugeben. Dieser hatte bereits im Juli von der Stiftung die Weitergabe ihrer für 2022 erstellten Jahresabrechnung gefordert. Die Stiftung will nun juristisch in die nächste Instanz. Das kündigte Geschäftsführerin Christin Klinger am Donnerstag an. Die Ausschuss-Mitglieder wollen mit Hilfe des Jahresabschlusses 2022 herausfinden, welche Mittel der Stiftung zur Fertigstellung von Nord Stream 2 verwendet wurden.
Gericht: Rechte der Klimastiftung MV würden nicht verletzt
Das Verwaltungsgericht vertritt die Auffassung, dass die Weitergabe der Unterlagen die Stiftung nicht in ihren Rechten verletze. Es sei davon auszugehen, dass die Vorlage der Kontrolle der Regierung diene, so die Begründung der Richter. Außerdem habe die Stiftung eine Verletzung ihrer Rechte nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig, gegen ihn kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingelegt werden. Zwischen Ausschüssen des Landtags und dem Vorstand der Stiftung gibt es immer wieder Auseinandersetzungen um die Herausgabe von Stiftungsunterlagen.
Grüne: "Rechtslage von Beginn an eindeutig"
Anfang August hatte die Klimastiftung beim Verwaltungsgericht in Schwerin einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Weitergabe der Daten eingereicht. Diesen hatte das Gericht abgelehnt. Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Grünen, begrüßte die am Mittwoch veröffentlichte Entscheidung des Gerichts: "Es ist schon erstaunlich, wie sich Erwin Sellering als ehemaliger Verwaltungsrichter regelmäßig vor Gericht verkämpft. Auch in der Causa 'Jahresbericht 2022' ist die Rechtslage von Beginn an eindeutig gewesen".