Klimastiftung MV verweigert Einsicht in Unterlagen
Der Vorstand der Klimastiftung MV hat die vom Landtags-Untersuchungsausschuss gesetzte Frist zur Herausgabe geforderter Unterlagen verstreichen lassen. Der Ausschuss will nun über juristische Konsequenzen beraten.
Der Vorstand der umstrittenen Klimaschutzstiftung MV hat dem Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge um die Stiftung die Herausgabe von Unterlagen verweigert. Bis zum Stichtag, dem 31. Juli, sind einem Sprecher des Landtags zufolge keine Unterlagen überreicht worden. Der Untersuchungsausschuss des Landtags in Mecklenburg-Vorpommern hatte den Stiftungsvorstand Anfang Juli in einem Schreiben ultimativ aufgefordert, Protokolle und Verträge ungeschwärzt und vollständig vorzulegen.
Erzwingungshaft als mögliche Konsequenz
In dem Schreiben hatte der Sonderausschuss von der Stiftungsspitze die Herausgabe aller Vorstandsprotokolle sowie Verträge mit den beim Bau der Pipeline Nord Stream 2 eingesetzten Dienstleistern und Lieferanten gefordert. Der Ausschussvorsitzende, Sebastian Ehlers (CDU), begründete dies mit dem öffentlichen Interesse an der Untersuchung und dem behördlichen Charakter der Stiftung. Dem Klimastiftungs-Vorstand Erwin Sellering (SPD) wurde mit gerichtlichen Sanktionen gedroht, sollte er den Forderungen nicht nachkommen. Die Sanktionen reichen von Ordnungsgeld bis hin zur Erzwingungshaft. Auf der nächsten Ausschusssitzung am 8. September werde über das weitere Vorgehen des Ausschusses und mögliche juristische Schritte beraten, hieß es.
SPD plädiert für weitere Gespräche
Der Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Thomas Krüger, wünscht sich vor dem Einleiten juristischer Schritte eine Aussprache mit dem Stiftungsvorstand. In einer Pressemitteilung erklärte Krüger am Donnerstag, man solle den Vorstand der Stiftung zu einem Gespräch einladen, um "die aufgeworfenen offenen Fragen auszuräumen" und "um ein absehbar langwieriges juristisches Tauziehen über mehrere Instanzen mit einem völlig offenen Ende zu verhindern." Dies könne zu einer deutlich schnelleren Lösung führen, so Krüger.
Sellering kritisiert mangelnde Neutralität
Sellering hatte dem Untersuchungsausschuss in seinem Antwortschreiben vorgeworfen, parteipolitische Interessen zu verfolgen. Der Ausschuss wolle aus dem Einmarsch Russlands in die Ukraine parteipolitisch Kapital schlagen. Diese Motivation unterstellt Sellering auch bezüglich der Vorwürfe der Täuschung bei der Errichtung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Stiftung. "Der gesamte Einsatz der Landesregierung für die Pipeline erfolgte in aller Offenheit", betonte der frühere Ministerpräsident. In einem Schreiben vom Donnerstag verwies die Stiftung darauf, dass der Untersuchungsausschuss bereits alle Unterlagen zum inzwischen abgewickelten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erhalten habe. Doch könne dieser die Stiftung privaten Rechts "nicht einfach uferlos weiter ausforschen". Weitere Unterlagen erhalte der Ausschuss nur, wenn in den Beweisbeschlüssen konkret gesagt werde, welches vermutete Fehlverhalten der Regierung untersucht werden solle.
Stiftung beantragt Rechtsschutz
Die Vorgänge um die Stiftung beschäftigen schon jetzt erneut die Justiz: Der Rechtsausschuss des Landtags will weitere Einblicke in die Geschäftstätigkeit der Stiftung und fordert die Weitergabe derer für 2022 erstellten Jahresabrechnung. Die Abgeordneten wollen anhand des Jahresberichts herausfinden, welche Mittel der Stiftung inwiefern zur Fertigstellung von Nord Stream 2 verwendet wurden. Wie das Verwaltungsgericht in Schwerin am Mittwoch mitteilte, setzt sich die Stiftung dagegen mit einem Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz zur Wehr. Zudem soll dem Ausschuss untersagt werden, die Unterlagen weiterhin anzufordern. Laut Gericht haben Ausschuss und Justizministerium nun bis zum 7. August Zeit, schriftlich dazu Stellung zu nehmen.
Kritik am Vorgehen der Stiftung
Der Stiftungsvorstand um Sellering ist der Ansicht, dass die Jahresabrechnung laut Stiftungsrecht nur der Stiftungsaufsicht, in diesem Fall dem Justizministerium, nicht aber dem Landtag zur Verfügung zu stellen sind. Dem Ministerium lägen die Abrechnungen bereits vor. In einer Pressemitteilung kritisiert die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, Constanze Oehlrich, das Vorgehen der Stiftung: "Die Rechtslage ist eindeutig: Nach Artikel 40 der Landesverfassung hat die Landesregierung den vom Landtag eingesetzten Ausschüssen auf Verlangen der Mehrheit ihrer Mitglieder Akten vorzulegen." Dem Landtag die geforderten Informationen vorzuenthalten, zeuge von einem mangelnden Demokratieverständnis Sellerings. Schon der Jahresbericht aus dem Vorjahr, also für 2021, war gegen den Willen des Vorstandes im Rechtsausschuss behandelt worden. Sellering kam damals trotz Einladung nicht zu der Ausschusssitzung.