Nach Eklat im Landtag: AfD-Fraktionschef vor Gericht abgemahnt
Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen, hat sich juristisch gegen die AfD durchgesetzt. Barlen mahnte den Chef der Landtags-AfD, Nikolaus Kramer, vor dem Landgericht Schwerin erfolgreich ab.
Vor drei Wochen löste Nikolaus Kramer im Landtag einen Eklat aus. In einer Aktuellen Stunde zum 9. November und dem 35. Jahrestag des Mauerfalls attackierte der Chef der Landtags-AfD die SPD und ihren Fraktionschef Julian Barlen. Kramer verstieg sich zu der Behauptung, die SPD und Barlen würden, "wenn sie die Macht hätten", ihn "und die gesamte AfD-Fraktion in ein Internierungslager stecken". Kramer löste mit dieser Aussage fraktionsübergreifend Empörung aus. Barlen sprach von einer "gezielten Verleumdung und Demokratieverachtung".
Barlen: Kramer verunglimpft mit Aussage Opfer von Unterdrückung und Terror
Die AfD greife zu Lügen, um politische Gegner zu diffamieren, so Barlen in einer Pressemitteilung. Begriffe wie "Internierungslager" stünden für totalitäre Systeme. Kramer verunglimpfe mit seiner Aussage Opfer von Unterdrückung und Terror - insbesondere in der NS-Zeit. Die Demokratie zeichne sich - anders als totalitäre Systeme - dadurch aus, dass sie bis zur Grenze der Verfassungsfeindlichkeit und Strafbarkeit auch konträrste Meinungen aushalte.
SPD sieht Grenze überschritten
Im konkreten Fall sah Barlen diese Grenze aber überschritten. Kramers Aussage sei eine verleumderische Beleidigung und das sei nicht mehr durch die Indemnität gedeckt, also durch das Prinzip, dass Abgeordnete wegen Aussagen im Parlament vor Strafverfolgung geschützt sind. Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD) erteilte Kramer noch in der Sitzung einen Ordnungsruf. Für die SPD war die Sache damit nicht erledigt, sie kündigte rechtliche Schritte an.
Barlen erwirkt Unterlassungserklärung
Barlen mahnte Kramer per Anwaltsschreiben ab und verlangte von ihm eine Unterlassungserklärung. Der AfD-Fraktionschef sollte sich verpflichten, die Aussage zum "Internierungslager" nicht zu wiederholen. An diesem Dienstag verhandelte die 1. Zivilkammer am Landgericht Schwerin über den Fall, der einen schnellen Ausgang hatte. Die Einzelrichterin machte offenbar deutlich, dass sie Kramers Aussage missbilligte. Sie las Kramer, der anwesend sein musste, den Unterlassungstext vor und der AfD-Fraktionschef verpflichtete sich dann per Erklärung, die Aussage nicht zu wiederholen. Macht er es dennoch - droht ihm eine Vertragsstrafe.
Strafanzeige zurückgezogen
Ein Gerichtssprecher erklärte, Kramer habe sich entschuldigt und reumütig gezeigt. Der AfD-Fraktionschef müsse außerdem die Kosten des Verfahren übernehmen. Kramer selbst wollte sich auf NDR Anfrage nicht äußern. SPD-Fraktionschef Barlen erklärte, der Landtag dürfe nicht für beleidigende Verleumdungen missbraucht werden - er werde sich weiterhin für einen respektvollen und faktenbasierten politischen Umgang einsetzen. Eine Strafanzeige gegen Kramer hat die SPD-Fraktion zurückgezogen.