Missbrauchsfall: Datenträger mit belastendem Material verschwunden
Die Landesdatenschutzbehörde ermittelt wegen eines verlorenen USB-Sticks mit belastendem Material in einem Fall sexuellen Kindesmissbrauchs. Im Fokus steht ein möglicher Verstoß am Landgericht in Schwerin.
Schon im Februar ist einem Sprecher des Schweriner Landgerichts zufolge ein Datenträger mit Aufnahmen von sexuellen Missbrauchshandlungen an einem Kind und der Vernehmung des Opfers verschwunden. Der unverschlüsselte USB-Stick war demnach vom Landgericht zu einem Gutachter in Berlin geschickt worden. Bei dem Gutachter sei nur der leere Umschlag mit einem Loch in der Folie des Adressfensters angekommen.
Möglicher Verstoß am Landgericht
Eine Sprecherin der Landesdatenschutzbehörde sagte, dass nun geprüft wird, ob am Landgericht gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen wurde. Das Gericht selbst habe die Landesdatenschutzbehörde über den Verlust des Datenträgers informiert. Einen solchen Fall habe es in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht gegeben, so die Sprecherin weiter. Dem Landgericht zufolge gibt es konkrete Anweisungen dazu, welche USB Sticks verwendet werden dürfen. Die Nutzung unverschlüsselter Träger für sensible Daten sei verboten.
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Diebstahls
Die Tageszeitung "Nordkurier" berichtete, dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall gegen Unbekannt wegen Diebstahls ermittelt. Es sei jedoch unklar, ob der USB-Stick tatsächlich entwendet oder nur von einer Sortiermaschine aus dem Umschlag herausgedrückt wurde. Der Nordkurier beruft sich bei seinen Angaben auf das Justizministerium. Das Landgericht ist eigenen Angaben nach weiterhin in Besitz der Original-Videoaufzeichnungen, das Material sei also nicht komplett verschwunden