Lubmin: Umwelthilfe klagt gegen LNG-Terminalschiff "Neptune"
Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe ist der Betrieb des LNG-Terminalschiffes "Neptune" rechtswidrig. Mit einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht soll das Projekt gestoppt werden.
Der Verein will erreichen, dass die bereits erteilte Genehmigung aufgehoben wird. Diese hat nach Auffassung der DUH erhebliche Mängel. Sowohl der Shuttle-Verkehr, der für das Anlanden an das Terminalschiff notwendig ist, als auch die dadurch entstehenden Umweltauswirkungen auf den sensiblen Greifswalder Bodden seien keiner umweltrechtlichen Genehmigung unterworfen worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins. Die DUH ist der Meinung, dass es sich um ein Gesamtprojekt handelt, von dem maßgebliche Teile schlicht im Genehmigungsverfahren ignoriert wurden.
"Beitrag zur Versorgungssicherheit marginal"
Auch die Lärmbelastung durch das Terminal sei tatsächlich eine grundlegend andere, als von der Betreiberin im Genehmigungsverfahren angegeben. Weiter heißt es, der Beitrag zur Versorgungssicherheit sei entgegen anderslautenden Ankündigungen der Deutschen ReGas während des Genehmigungsverfahrens tatsächlich marginal. Das LNG-Beschleunigungsgesetz schreibt vor, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen nur dann ausgesetzt werden dürfen, wenn ein neues Terminal einen "relevanten Beitrag" zur Versorgungssicherheit leisten kann. Laut Gesetz eine Mindestkapazität von fünf Milliarden Kubikmeter. Nach Einschätzung der DUH erfüllt die "Neptune" diese Voraussetzung nicht.
"Umweltverschmutzung durch Betrieb"
Die "Neptune" liegt seit Dezember 2022 im Industriehafen von Lubmin und ist seit Januar 2023 in Betrieb. Weil das Wasser vor Lubmin für die großen Tanker, die das LNG bringen, zu flach ist, liefern diese ihre Ladung an ein Tankschiff, das vor Rügen liegt. Von dort bringen von Schleppern begleitete Gefahrgut-Tanker das LNG nach Lubmin. Dabei, so die Umwelthilfe, würden sie Schadstoffe produzieren, die auf das Meer und die Küstengebiete niedergehen. Eine Genehmigung für diesen Shuttle-Verkehr gebe es nicht. Auch für den Betrieb der "Neptune" sein keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden.