Krankenhausreform: Gemischte Reaktionen der Kliniken in MV

Stand: 27.11.2024 18:50 Uhr

Bundestag und Bundesrat haben am vergangenen Freitag das Gesetz für die lange geplante Krankenhausreform verabschiedet. Die Reaktionen darauf fallen in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich aus.

von Carolin Beyer

Obwohl die Krankenhausgesellschaft MV der Reform mit Sorge entgegenblickt, begrüßen einige ihrer Mitglieder das neue Gesetz. Wie zum Beispiel Dr. Marco Krüger, Geschäftsführer der Warnow-Klinik in Bützow: "Ich bin überzeugt davon, dass wir als kleines Haus davon profitieren werden." Im Jahr 2023 geriet die Klinik in finanzielle Schieflage und musste Insolvenz anmelden. Aktuell befindet sie sich in der Umstrukturierung mit dem neuen Betreiber Curiates-Gruppe aus Güstrow.

Spezialisierung soll Qualität steigern

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) möchte mit der Krankenhausreform den finanziellen Druck auf die Kliniken in Deutschland mindern und die Qualität der medizinischen Leistungen erhöhen. Gelingen soll das durch Spezialisierung. Das heißt, vor allem kleinere Kliniken sollen künftig weniger verschiedene Leistungen anbieten und dafür mehr von den Eingriffen durchführen, die gut beherrscht werden.

Intensivstation in Bützow kann verkleinert werden

Für Krüger ist es vor allem eine gute Entwicklung, dass die Krankenhäuser durch die Reform künftig auch im ländlichen Raum ambulante Leistungen anbieten dürfen und dafür auch mit Ärzten vor Ort zusammenarbeiten können. "Für so ein kleines Haus wie unser Haus in Bützow, ist das genau der richtige Weg. Das heißt, wir werden keine große Tumor-Chirurgie und keine große Intensivstation mehr vorhalten können“, sagt Krüger. So könne die Klinik entlastet werden.

Unimedizin Rostock fordert Tempo bei Umsetzung

Auch bei der Universitätsmedizin in Rostock wird die Krankenhausreform begrüßt. Durch sie könne die Versorgung der Patienten langfristig verbessert werden. Dr. Christiane Stehle, Vorstandsvorsitzende und Ärztlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock, betont jedoch, dass die Pläne zügig umgesetzt werden müssen. Vor allem die Leistungsgruppen sollen schnellstmöglich zugewiesen werden. Gemeint sind 65 Leistungsgruppen, die unterschiedliche medizinische Angebote enthalten. Damit ein Krankenhaus eine Leistungsgruppe zugeordnet bekommt, muss es jedoch bestimmte Qualitätsanforderungen - beispielsweise genügend gut ausgebildetes Personal - in diesem Bereich vorweisen können.

Warnow-Klinik: Konzentration auf allgemeine Versorgung

Kleinere Krankenhäuser wie die Warnow-Klinik in Bützow, die für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum wichtig sind, sind von der Zuordnung dieser Leistungsgruppen ausgenommen. Krüger betont, dass sich die Klinik künftig vor allem auf die allgemeine internistische Versorgung, geriatrische Angebote und chirurgische Leistungen konzentrieren möchte. Zu anderen Angeboten befinde man sich bereits mit der Uniklinik in Rostock in enger Absprache.

Kurzfristige finanzielle Hilfen bleiben offen

Durch die Krankenhausreform ändert sich auch die Finanzierung der Kliniken. Die Kliniken erhalten in Zukunft mehr Geld dafür, dass sie bestimmte medizinische Leistungen vorhalten. Dabei ist es egal, ob diese Leistungen erbracht wurden oder nicht. Geplant ist, dass die Bundesländer ihren Kliniken bis Ende 2026 die Leistungsgruppen zuweisen. Die Finanzierung soll 2027 und 2028 schrittweise auf das neue System umgestellt werden.

Nicht alle Mitglieder einer Meinung

Genau dieser Punkt wird jedoch vom KMG Klinikum in Güstrow und auch von Uwe Borchmann, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft MV, kritisiert. Aus den Reformplänen gehe nicht hervor, wie die finanzielle Situation der Krankenhäuser kurzfristig, also während des Reformprozesses, verbessert werden kann, heißt es aus Güstrow. "Unsere große Kritik ist ja, dass die Reform ihre Wirkung erst in 2028 entfaltet und die Häuser bis dahin eben nicht sicher sind, weil das Gesetz keine Übergangsfinanzierung enthält", sagt auch Borchmann. Die Krankenhausgesellschaft MV lehnt die Reform für ihre Verbandsmitglieder gänzlich ab, obwohl einige der gut 40 Kliniken mit der Reform positiv in die Zukunft blicken. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Reform soll bis 2029 Schritt für Schritt umgesetzt werden.

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Nordmagazin | 27.11.2024 | 19:30 Uhr

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