Klimastiftung MV zahlt zwei Zwangsgelder
Die Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern hat im Streit um die Nennung von am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen ein Zwangsgeld überwiesen. Zwei vom Amtsgericht Schwerin angeordnete Zahlungen im Umfang von rund 1.000 und rund 2.000 Euro seien fristgerecht geleistet worden, bestätigte Stiftungsvorstand Erwin Sellering. Sowohl das Landgericht Schwerin als auch in der Berufung das Oberlandesgericht in Rostock hatten eine Auskunftspflicht der Stiftung festgestellt. Die Stiftung rief in Folge das Bundesverfassungsgericht an. Laut Sellering ist die Zahlung der Zwangsgelder nötig, solange nicht mindestens eine vorläufige Entscheidung gefallen ist. Mit dem Gang vor das höchste deutsche Gericht soll nach Angaben der Stiftung verhindert werden, dass die Namen der von ihr zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden.