Klagen zur LNG-Pipeline vor Rügen: Gericht entscheidet in einer Woche
Das Bundesverwaltungsgericht hat über Klagen von Umweltschützern gegen den Bau einer Pipeline zum LNG-Terminal auf Rügen verhandelt. Eine Entscheidung will es am 25. April bekanntgeben.
In einem mündlichen Hauptsacheverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag über die Pipeline zwischen dem Terminal für Flüssigerdgas (LNG) in Mukran auf Rügen und der Anlandestation in Lubmin verhandelt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund NABU hatten gegen die Genehmigung des Baus der Pipeline geklagt. Die Umweltverbände und das Bergamt Stralsund, das den Bau der Pipeline genehmigt hatte, waren in Leipzig dabei. Die Richter stellten unter anderem fest, dass man sich bei der Verhandlung nach EU-Recht richten werde.
Drohende Gasmangellage ist ein Kriterium
Im weiteren Verlauf ging es darum, ob eine drohende Gasmangellage in Deutschland das LNG-Terminal und damit auch die Pipeline notwendig gemacht habe. Zudem will das Gericht in dem Verfahren berücksichtigen, welche Rolle der Natur- und der Klimaschutz im Rahmen der Genehmigung gespielt hat oder hätte spielen müssen. Das Gericht will seine Entscheidung am kommenden Donnerstag bekannt geben. Die Deutsche Umwelthilfe hofft, dass die Genehmigung als rechtswidrig eingestuft wird. In einem Eilverfahren im Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht allerdings entsprechende Klagen abgewiesen.
Verbände kritisieren Schädigung der Umwelt
Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung für das Rügener LNG-Terminal liegt bereits am Grund der Ostsee. Sie verbindet das Terminal, das kürzlich eine Genehmigung für den Regelbetrieb erhalten hat, mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin auf dem Festland. Kritiker sehen eine Schädigung der Umwelt und sprechen von nicht benötigten Überkapazitäten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in zurückliegenden Entscheidungen hingegen erklärt, die Genehmigungen gingen in Ordnung, weil die zuständige Behörde zu Recht eine Gasversorgungskrise zugrunde gelegt habe.
Regelbetrieb soll am 15. Mai beginnen
Im Hafen von Mukran liegt schon das Spezialschiff "Energos Power", das seit Anfang März im Probebetrieb läuft. Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Pipeline nach Lubmin leiten. Spätestens am 15. Mai soll der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.
Auf Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet
Unter dem Eindruck des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bundestag mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, im Sinne der Versorgungssicherheit auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten. Dagegen zielen die Klagen der Umweltverbände.