Handy am Steuer wird teuer: Polizeikontrollen in MV im August

Stand: 01.08.2024 14:41 Uhr

Im August stehen im Rahmen der Kampagne "Fahren.Ankommen.Leben!" verstärkte Polizeikontrollen in Mecklenburg-Vorpommern an, um zu schnelles Fahren und Handynutzung am Steuer zu bekämpfen.

Auf dem Weg zur Ostsee gilt es für viele, so schnell wie möglich am Urlaubsziel anzukommen. Doch mit der Geschwindigkeit wächst auch das Risiko eines Unfalls. Im Jahr 2023 war laut Polizei zu schnelles Fahren die Hauptursache für Verkehrsunfälle in Mecklenburg-Vorpommern. Alle zehn Stunden ereignete sich ein Unfall, weil die Fahrer zu schnell unterwegs waren. Die Statistik zeigt, dass in 833 Fällen Personen durch überhöhte Geschwindigkeit verletzt wurden.

2023: 12.000 Verstöße durch Handynutzung am Steuer

Neben der Geschwindigkeit stellen auch Handyverstöße eine erhebliche Gefahr dar. Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei im Land alle 44 Minuten einen Verstoß gegen die Handynutzung am Steuer. Viele Fahrer waren beim Telefonieren, Nachrichtenlesen oder der Bedienung von Infotainment-Systemen abgelenkt. Insgesamt wurden im Jahr 2023 mehr als 12.000 solcher Verstöße verzeichnet. Im Jahr 2022 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 20 Verkehrsunfälle aufgrund von Ablenkung durch die Nutzung elektronischer Geräte registriert. Das zeigt die Verkehrsunfallstatistik des Innenministeriums. Demnach wurden dabei sechs Menschen schwer und 22 Menschen leicht verletzt. Laut der Geschäftsführerin der Landesverkehrswacht, Andrea Leirich, müsse man diesbezüglich allerdings von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen. Die Ablenkung durch elektronisch Geräte sei nur "verschwindend gering" statistisch erfasst, so Leirich.

Kampagne: "Fahren.Ankommen.Leben!" im August

Auf diese Vergehen - zu schnelles Fahren und Handynutzung am Steuer - fokussiert sich die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bei Verkehrskontrollen im August. Die Schwerpunktkontrollen sind Teil einer umfassenden Verkehrssicherheitskampagne mit dem Motto "Fahren.Ankommen.Leben!". Dabei werden monatlich neue Schwerpunkte gesetzt. In den acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock werden den gesamten Monat über verstärkte, stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt.

VIDEO: NDR MV Live: Handynutzung im Auto - was ist erlaubt und was nicht? (6 Min)

Ziel: Weniger Unfälle durch zu schnelles Fahren

Die Auftaktkontrolle findet am 1. August 2024 im Bereich der Polizeiinspektion Anklam statt. Die Beamten werden gezielt Verkehrsteilnehmer überprüfen, um sicherzustellen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden und das Handy während der Fahrt nicht verwendet wird. Das Ziel der Kampagne ist klar: Jeder Unfall ist einer zu viel auf dem Weg zur Vision Zero – null Verkehrstote. Durch die verstärkten Kontrollen hoffen die Behörden, das Bewusstsein für die Gefahren von zu schneller Fahrt und Ablenkung durch Handynutzung zu schärfen und somit die Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen.

Handy bei der Fahrt: Nicht erlaubt und riskant

Mobiltelefone und andere Geräte dürfen in einem Fahrzeug nur in die Hand genommen und benutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Strikt verboten ist es laut ADAC, während einer Fahrt im Auto die Funktionen von Smartphones oder auch Tablets mit dem Gerät in der Hand zu nutzen. Egal ob es das Ablehnen oder Annehmen von Anrufen, Schreiben oder Lesen von Textnachrichten oder auch nur das Ablesen der Uhrzeit ist. Die Nutzung ist nur erlaubt, wenn sich das Gerät in einer Halterung befindet. Aber auch dann sei Vorsicht geboten, so der ADAC - man soll nur kurz auf das Gerät schauen und auch nur dann, wenn es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. In einer Ausarbeitung der Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland aus dem Jahr 2022 wird dargestellt, wie riskant schon kurze Ablenkungen sein können: Eine Sekunde Ablenkung bedeuten für Autofahrer bei Tempo 50 bereits 14 Meter im Blindflug, bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h beträgt die "blinde Strecke" schon 22 Meter.

Für welche Geräte gilt das Verbot?

Das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen: Also Smartphones, aber auch alle anderen Handys, Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreenselektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, Smartwatches, Notebooks, Laptops, Diktier- und Navigationsgeräte, Fernseher, iPods und Abspielgeräte mit Videofunktion.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 01.08.2024 | 06:00 Uhr

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