Haftstrafen im Prozess um zerstückelte Leiche gefordert
Weil sie die Leiche eines Bekannten zerstückelten, um sie verschwinden zu lassen, hat die Staatsanwaltschaft in Stralsund sechs beziehungsweise vier Jahre Gefängnis für die Angeklagten beantragt.
Im Prozess um eine zerstückelte Leiche hat die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge für den mutmaßlichen Haupttäter gefordert. Sie sah es am Freitag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Stralsund als erwiesen an, dass der 28-jährige Mann im Herbst vergangenen Jahres in seiner Greifswalder Wohnung einen 38 Jahre alten Bekannten niedergeschlagen hat, mit dem er zuvor getrunken hatte. Er überließ das schwer verletzte und betrunkene Opfer sich selbst und legte sich schlafen. Am nächsten Morgen war der Bekannte tot.
Staatsanwaltschaft: Beide Angeklagten zerteilten den Toten
Gemeinsam mit einem gleichaltrigen Komplizen hat sich der Haupttäter nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Störung der Totenruhe schuldig gemacht. Demnach zerstückelten sie die Leiche mit Messern, einer Säge und einer Machete und verteilten die Teile in der gesamten Wohnung. Als sie einen weiteren Bekannten für den Abtransport der Körperteile gewinnen wollten und ihm Fotos schickten, alarmierte dieser die Polizei. Für den Komplizen beantragte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft.
Verteidiger beantragt Freispruch
Der Verteidiger des Hauptangeklagten beantragte einen Freispruch. Selbstverteidigung könne nicht ausgeschlossen werden und ohnehin sei vieles zum Tathergang ungeklärt. Für den Mitangeklagten hielt dessen Verteidiger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für angemessen. Er hatte bestritten, an der Zerstückelung der Leiche beteiligt gewesen zu sein - was zumindest DNA-Analysen stützen. Laut einem Gutachten konnten Spuren an den Messern und der Machete neben dem Opfer wahrscheinlich nur dem Hauptangeklagten zugerechnet werden. Das Urteil in diesem Prozess wird das Gericht voraussichtlich am kommenden Dienstag verkünden.