Mord an Jungen in Pragsdorf: Mehrere Jahre Haft für 15-Jährigen

Stand: 02.05.2024 16:18 Uhr

Im Prozess um den Tod eines sechsjährigen Jungen aus Pragsdorf hat das Landgericht Neubrandenburg das Urteil verkündet. Der 15-jährige Angeklagte wurde zu sieben Jahren und neun Monaten wegen heimtückischen Mordes verurteilt.

Im September vergangenen Jahres hatte der damals 14-Jährige den sechsjährigen Jungen in der Nähe eines Bolzplatzes in Pragsdorf geschlagen und dann mit mehreren Messerstichen getötet. Das habe der Angeklagte am Prozesstag vergangene Woche auch weitgehend so gestanden, so ein Gerichtssprecher. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Verteidigung forderte Verurteilung wegen Totschlags

Die Verteidigung hatte im Prozess auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert. Die Nebenklage plädierte auf zehn Jahre Haft wegen Mordes und forderte außerdem die anschließende Sicherungsverwahrung. Das Neubrandenburger Landgericht folgte wegen der Heimtücke der Tat dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf ein Urteil wegen Mordes. Diese hatte zuvor acht Jahre gefordert.

Angeklagter hatte schon oft auf den Jungen aufgepasst

Der damals 14-jährige Angeklagte hatte schon häufig mit dem Jungen gespielt und auf ihn aufgepasst, da er bei dessen Familie ein- und ausging, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. An jenem Tag im September vergangenen Jahres hockten die beiden in einem Gebüsch, das als "Geheimversteck" bei den Kindern des Dorfes bekannt war, weil der Angeklagte rauchen wollte.

Mord aufgrund von "abfälliger Bemerkung"

Da sie sich langweilten, beschlossen sie den Angaben zufolge gemeinsam, sich im "Luftanhalten" zu messen. Während das sechsjährige Kind nicht zu atmen versuchte, würgte der Angeklagte den Kleinen, bis dieser kurz bewusstlos wurde. Er kam schnell wieder zu sich und sagte: "Ich hasse dich!". Weil der Angeklagte nun befürchtete, von dem Jungen bei den Eltern wegen des Würgens verpetzt zu werden, drückte er ihm nun fester die Kehle zu und stach dann mehrmals mit einem mitgeführten Messer auf den Sechsjährigen ein. Ausgelöst wurde die Tat nach Ansicht des Gerichts durch die abfällige Bemerkung des Kleinen während des gemeinsamen Spieles.

15-Jähriger beteiligte sich auch an der Suche

Laut der Vorsitzenden Richterin konnte der sechsjährige Junge mit diesem Angriff nicht rechnen, da der Angeklagte noch nie ihm gegenüber gewalttätig geworden war, selbst wenn er frech geworden sei. Das Messer warf der Angeklagte ins Unterholz, wo es später gefunden wurde. Der damals 14-Jährige fuhr daraufhin zum Einkaufen und beteiligte sich später auch an der Suche des Jungen, der gegen 21.15 Uhr gefunden wurde.

Verurteilung wegen Mordes durch Geständnis

Wegen der DNA-Spuren an dem 15 Zentimeter langen Messer und widersprüchlicher Aussagen wurde der Angeklagte zwei Wochen nach der Tat verhaftet. Während des Prozesses hatte er zunächst geschwiegen und legte erst gegen Ende des Verfahrens ein Geständnis ab, in dem er den Hergang der Tat schilderte. Diese Schilderung ist laut Gericht nicht zu widerlegen. Ohne das Geständnis hätte das Gericht ihn nicht wegen Mordes verurteilen können, so die Vorsitzende Richterin.

Angeklagter laut Gericht früher nicht gewalttätig

Mehrfach betonte die Vorsitzende Richterin, dass der angeklagte Jugendliche bis zu der Tat nicht durch Gewalt aufgefallen sei, obwohl er in der Schule gemobbt und von Gleichaltrigen häufig schikaniert worden sei sowie häusliche Gewalt erlitten habe. Zeugen hätten ihn in dem ansonsten nicht öffentlichen Prozess als höflich und zuvorkommend geschildert. Erst nach der Tat sei er aufgrund von unbewiesenen Gerüchten "von der Presse so in Szene gesetzt worden". Die "Vorverurteilung" habe sich mildernd auf das Urteil ausgewirkt.

Eltern sind zufrieden mit dem Urteil

Mittlerweile haben auch die Eltern des getöteten Jungen auf die Verurteilung des 15-Jährigen wegen Mordes reagiert. "Wir sind sehr zufrieden, dass wirklich Mord drinsteht", sagte der Vater am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur nach dem Urteil des Landgerichts Neubrandenburg. Angesichts des Jugendstrafrechts habe man zeitweilig mit einer deutlich geringeren Strafe gerechnet.

Der Fall lasse sich durch das Mordurteil auch besser den Geschwistern erklären. "Du kannst erst mal deinen Kindern erklären, dass wir wirklich jetzt eine Verurteilung wegen Mord haben", sagte der Vater. Der Begriff sei Kindern klarer als etwa Totschlag. "Wir müssen sehen, was die Zeit bringt". Es sei erst einmal schön, dass der Prozess vorbei sei. Man werde schauen, wie es im Umgang mit der Gewalttat mithilfe von professioneller Hilfe weitergehe. "Ob man damit eines Tages irgendwie lernt zu leben".

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes eine Haftstrafe von acht Jahren, die Verteidigung sieben Jahre Gefängnis wegen Totschlags beantragt. Die als Nebenkläger auftretenden Eltern des Sechsjährigen hofften auf die Höchststrafe von zehn Jahren. Nach dem Urteil waren sie zufrieden, dass der 15-Jährige "als Mörder" verurteilt worden sei. Die Anwältin der Eltern bezweifelte hingegen erneut, dass der Angeklagte bis zur Tat so harmlos gewesen sei, wie er vom Gericht dargestellt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 02.05.2024 | 12:00 Uhr

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