Gericht weist weitere Klage gegen LNG-Terminal in Lubmin ab
Die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren. Demnach war die Genehmigung für das LNG-Terminal in Lubmin nicht zu beanstanden.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat erneut eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Betriebsgenehmigung für das frühere LNG-Terminal im Industriehafen Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) abgewiesen. Die DUH hatte bemängelt, dass in der Genehmigung der Verkehr kleiner Zulieferschiffe auf dem Greifswalder Bodden zum Regasifizierungsschiff "Neptune" in Lubmin nicht explizit berücksichtigt wurde. Das Gericht entschied, dass die Umweltauswirkungen dieses Shuttle-Verkehrs nicht gesondert im Genehmigungsverfahren geprüft werden mussten. Es gab damit der Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Vorpommern, recht.
Umwelthilfe kündigt weitere Klagen an
Die "Neptune" wurde inzwischen nach Mukran auf Rügen verlegt. Von dort aus wird das regasifizierte Flüssiggas mit einer neuen Pipeline nach Lubmin transportiert. Der Shuttle-Verkehr ist deshalb vorerst nicht mehr notwendig. Die Betriebsgenehmigung in Lubmin ist für die "Neptune" allerdings bis 2031 gültig. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte nach dem aktuellen Urteil weitere Klagen gegen das Flüssiggas-Terminal in Mukran an. Sie hatte bereits mehrmals gegen die LNG-Terminals in Lubmin und Mukran geklagt.