Falschfahrerin auf A20 erst mit Nagelgurt gestoppt - Polizei veröffentlicht Video
Eine Falschfahrerin ist am Sonntagmorgen rund 100 Kilometer über die A20 in Richtung Rostock gerast. Der Grund für die lange Geisterfahrt ist noch unklar. Die Polizei veröffentlichte ein Video der rasanten Verfolgung.
Mit sieben Funkstreifen- und einem Videowagen hat die Polizei am Sonntagmorgen eine Autofahrerin verfolgt, die seit der Auffahrt Pasewalk mit hoher Geschwindigkeit auf der falschen Fahrbahn in Richtung Westen unterwegs war. Mehrere Notrufe anderer Fahrer hatten die Beamten alarmiert. Das Blaulicht und das Martinshorn der Streifenwagen, Anhaltekellen sowie Handzeichen der Polizisten bei Sichtkontakt ignorierte die 37-jährige Polin.
Zeitweise mit 210 km/h unterwegs
Bei Altentreptow durchfuhr sie nach Angaben der Polizei eine eingerichtete Kontrollstelle mit unverminderter Geschwindigkeit. Zwischenzeitlich war sie demnach zeitweilig mit mehr als 210 km/h unterwegs. Nach rund 100 Kilometern konnte die Polizei sie in der Nähe von Grimmen mit einem über die Fahrbahn gelegten Nagelgurt stoppen, durch den die Reifen ihres Wagens zerstört wurden. Die Verfolgungsfahrt hatte da bereits knapp 40 Minuten gedauert.
Polizei-Video zeigt rasante Verfolgung
Auf dem Video der Polizei Stralsund ist offenbar das Ende der Verfolgung zu sehen. Ein Streifenwagen mit Kamera folgt dem Wagen der Frau (links im Bild) auf der anderen Richtungsfahrbahn mit einem Tempo von bis zu 190 Stundenkilometern. An der Abfahrt Grimmen-Ost ist dann zu sehen, wie das Auto der Falschfahrerin plötzlich langsamer wird, nachdem es die Polizeisperre passierte, wo offensichtlich der Nagelgurt lag.
Fahrtüchtigkeit war nicht beeinträchtigt
Über den Verkehrsfunk hatte die Polizei umgehend Autofahrer auf der A20 vor der "Geisterfahrerin" gewarnt. Soweit möglich leitete die Polizei zudem den Verkehr ab Grimmen-West von der Autobahn herunter. Warum die Fahrerin sich erst durch den Nagelgurt stoppen ließ, ist derzeit noch unklar. Erste vorläufige Tests ergaben laut Polizei, dass ihre Fahrtüchtigkeit nicht durch Drogen, Alkohol oder Medikamente beeinträchtigt war. Gegen sie wird nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Die Autofahrerin ist auf freiem Fuß, auch den Führerschein durfte sie vorerst behalten.