Mutmaßlicher Täter von Magdeburg drohte in MV mit "Ereignissen"
Der mutmaßliche Attentäter von Magdeburg hat längere Zeit in Mecklenburg-Vorpommern gelebt. In einem Streit mit der Ärztekammer sprach Taleb A. vor rund zehn Jahren schwere Drohungen aus.
Bei einer Pressekonferenz am Sonntagvormittag berichtete Innenminister Christian Pegel (SPD) über die neuesten Erkenntnisse über den mutmaßlichen Täter von Magdeburg. Taleb A. hatte demnach von 2011 bis 2016 in Stralsund gelebt. Dort durchlief er teilweise eine Facharzt-Ausbildung. Die Ermittler haben Akten gesichtet und Gespräche geführt. Daraus geht klar hervor, dass der Mann mehrmals mit Gerichten, Behörden und der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern zu tun gehabt und Straftaten angedroht hat.
Mit "Handlungen von internationaler Beachtung" gedroht
In einem Streit mit der Ärztekammer sprach der heute 50-Jährige schwere Drohungen aus. Dabei verwies er auf den Anschlag in Boston 2013 - dort waren bei einem Marathon drei Menschen getötet und mehr als 140 verletzt worden. Im Jahr 2014 kam es zu einer ähnlichen Drohung, als er sich mit Behörden über soziale Unterstützung stritt. Erneut drohte er damit, er werde "Handlungen von internationaler Beachtung ausführen, an die man sich lange erinnern würde". Als er trotz langer Proteste keinen Fortschritt machte, drohte er damit, sich das Leben zu nehmen.
Richter als Rassisten bezeichnet
Wegen seiner Äußerungen gegenüber der Ärztekammer wurde Taleb A. im Jahr 2014 zu 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Mit diesem Urteil war der Mann, der aus Saudi-Arabien stammt, nach Informationen von Pegel nicht einverstanden und wandte sich im Mai 2015 an die Justizbehörde - und beleidigte in einem Schreiben die Richter. Etwas später im selben Jahr wandte sich der mutmaßliche Täter an die Petitionshotline der Bundesbehörde. Neben einer Beschwerde über das Urteil warf er dabei den Richtern Rassismus vor. Im Anschluss drohte er damit, sich eine Pistole zu organisieren und sich damit an den Richtern zu rächen.
Hausdurchsuchung und "Gefährderansprache" durch Polizei
Nach dem ersten Vorfall im Jahr 2013 hatte die Polizei die Wohnung von Taleb A. in Stralsund durchsucht, konnte aber keine Hinweise auf Anschlagsvorbereitungen finden. Auch islamistische Bezüge konnten nach den Worten von Pegel dabei nicht festgestellt werden. Nach der erneuten Drohung und Nötigung von Beamten im Jahr 2014 führte die Polizei eine "Gefährderansprache" durch. Dabei wiesen die Beamten Taleb A. darauf hin, dass strafrechtliche Handlungen zu unterlassen seien und welche Folgen eine Missachtung mit sich ziehen würde.