Eingang des Amtgerichtes in Waren (Müritz) © Sebastian Graulich Foto: Sebastian Graulich
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AUDIO: Freispruch Prozess gegen JVA-Lehrerin (1 Min)

Ex-Lehrerin vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen

Stand: 22.10.2024 15:18 Uhr

Eine 42-jährige ehemalige Mitarbeiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neustrelitz ist mangels Beweisen freigesprochen worden. Sie musste sich vor dem Amtsgericht in Waren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs verantworten.

Das Amtsgericht Waren (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) hat eine ehemalige Mitarbeiterin der JVA Neustrelitz freigesprochen. Laut Staatsanwaltschaft soll sie sexuellen Kontakt mit einem Insassen gehabt haben, der zur Tatzeit noch minderjährig war. Das damals 17-jährige mutmaßliche Opfer hatte die sexuellen Übergriffe zunächst einer JVA-Beamtin gestanden. Demnach soll die heute 42-jährige ehemalige Lehrerin mit ihm unter anderem im Gefängnis Oralsex gehabt haben. Laut Staatsanwaltschaft soll sich die mutmaßliche Affäre über mehrere Wochen im Dezember 2022 abgespielt haben. Die beschuldigte Pädagogin soll Einzelunterricht mit dem Gefangenen gehabt und dabei ihre Stellung als Amtsträgerin ausgenutzt haben.

Freispruch auf Grund von Mangel an Beweisen

Für die Taten gab es im Prozess jedoch keine Beweise. Die Aussage des damaligen Opfers reichte dem Gericht für eine Verurteilung nicht aus. Was das mutmaßliche Opfer aussagte, ließ nicht darauf schließen, dass es das Geschilderte wirklich erlebt habe, so die Richterin. Die elf übrigen Zeugen aus dem Gefängnis-Umfeld kannten die Taten nur aus den Erzählungen des Insassen. Ein Liebesbrief, der in der Zelle des jungen Mannes gefunden wurde, konnte zudem nicht eindeutig der Angeklagten zugeordnet werden. Aus Mangel an Beweisen wurde die 42-Jährige freigesprochen. Das Justizministerium hatte der Frau Anfang 2023 noch in ihrer Probezeit gekündigt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 22.10.2024 | 15:00 Uhr

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