Ein Drittel der Grundsteuererklärungen in MV fehlt noch
Am Dienstag endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Fehlende Erklärungen sollen nun mit Erinnerungsschreiben angemahnt werden. Auch Fristverlängerungen sind möglich.
Bei den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern gehen kurz vor Fristende mehr Unterlagen von Immobilienbesitzern ein als zuvor. Aber noch immer fehlen um die 30 Prozent der Grundsteuererklärungen, heißt es vom Finanzministerium. Bis zum vergangenen Donnerstag lagen demnach rund 446.000 Erklärungen elektronisch vor - das entspricht einer Eingangsquote von 62 Prozent. In der Rechnung fehlen aber die noch nicht digitalisierten Papiererklärungen. Laut einer Ministeriumssprecherin könnten die die Quote um fünf bis zehn Prozent erhöhen. Vor gut zwei Wochen lag die Quote noch bei rund 50 Prozent.
Antrag auf Fristverlängerung muss gut begründet sein
Wer es nicht schafft, die Grundsteuererklärung pünktlich bis zum 31. Januar abzugeben, sollte einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler - aber nur mit einer guten Begründung. Das sei sogar nach Fristende möglich. Wer bis zum 31. Januar nicht abgibt, bekommt zunächst ein Erinnerungsschreiben. Wer darauf nicht reagiere, müsse mit einem Verspätungszuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festlege. Gehe zu einem Grundstück überhaupt nichts ein, werde der Wert von der Behörde geschätzt.
Kommunen haben über "Hebesatz" Einfluss auf Höhe der Steuer
Die Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die letzte Bewertung lag schon Jahrzehnte zurück. Auf Grundlage der Bescheide des Finanzamtes legen die jeweiligen Kommunen über den sogenannten Hebesatz die Grundsteuer fest, die die Eigentümer zu entrichten haben.