Bußgelder für Zerstörung, Tierhaltung und falsches Lüften
Wer randaliert, offenes Feuer entfacht oder falsch lüftet, kann in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Vorpommern-Rügen künftig mit einem Bußgeld zwischen 50 und 150 Euro belegt werden.
Im Landkreis Vorpommern-Rügen sollen Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften künftig mit Bußgeldern zwischen 50 und 150 Euro belegt werden können. Geahndet werden sollen Vandalismus und Verstöße gegen die Hausordnung. Das sieht ein Beschluss vor, den der Kreistag am Montag mit großer Mehrheit gefasst hat.
"Aktuellen Herausforderungen begegnen"
Der Kreisverwaltung waren nach eigenen Angaben zuletzt vermehrt Delikte aus den Unterkünften gemeldet worden. Die neuen Vorschriften seien notwendig, "um den aktuellen Herausforderungen, die sich aus zunehmendem Vandalismus, den vermehrten Verstößen gegen die Hausordnung sowie anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen ergeben, angemessen zu begegnen", hieß es zur Begründung seitens der Kreisverwaltung. Die Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte würden sich bislang mitunter machtlos gegenüber den Bewohnern fühlen, sagte Landrat Stefan Kerth (parteilos) dem NDR: "Deshalb geben wir ihnen jetzt so etwas an die Hand in der Hoffnung, dass wir insgesamt eine bessere Ordnung in den Einrichtungen haben."
Strafen für Zerstörung und Lärm
Die höchsten Bußgelder sind für den wiederholten Konsum von Drogen sowie für das Halten von Tieren vorgesehen. In diesen Fällen sollen jeweils 150 Euro fällig werden. Wer sich wiederholt beim Rauchen oder Alkoholtrinken erwischen lässt, soll mit 100 Euro Bußgeld belegt werden. Ebenfalls 100 Euro sind für "unangemessene Lärmbelästigung", mutwillige Zerstörung jeglicher Art, die Nutzung privater elektrischer Heizkörper oder Kochgeräte, das Aufladen von E-Scootern in den Unterkunftsräumen vorgesehen. Mit 50 Euro kommt davon, wer Waren anbietet, Räume verschmutzt oder ein offenes Feuer anzündet, nachts unangemeldeten Besuch empfängt oder sein Zimmer nicht richtig lüftet. Insgesamt listet der Bußgeldkatalog 33 unterschiedliche Tatbestände auf.
Gegebenenfalls entscheidet das Amtsgericht
Die Bußgelder sollen von der Bußgeldstelle des Landkreises verhängt werden, so eine Sprecherin der Kreisverwaltung. Flüchtlinge können Widerspruch einlegen. Gegebenenfalls muss das Amtsgericht über das Bußgeldverfahren entscheiden. Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist der erste Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern, der einen solchen Bußgeldkatalog beschlossen hat. Er soll in Kürze in Kraft treten und ein Jahr lang getestet werden. Danach will der Landkreis überprüfen, ob die Bußgelder den erhofften Erfolg bringen.
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