Bundespolizei vollstreckt acht Haftbefehle in drei Tagen
In den vergangenen Tagen hat die Bundespolizei an der Grenze zu Polen acht Haftbefehle vollstreckt. Aber nur ein Straftäter wurde ins Gefängnis gebracht.
Bei den zur Eindämmung der illegalen Migration wieder eingeführten Kontrollen an der Grenze zu Polen entdeckt die Bundespolizei in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder gesuchte Straftäter. In den vergangenen drei Tagen wurden so acht Haftbefehle vollstreckt, wie ein Sprecher mitteilte. Nur in einem Fall kam der zur Fahndung ausgeschriebene Straftäter in ein Gefängnis. Die sieben anderen zahlten ihre Geldstrafen - was sie bislang offenbar versäumt hatten.
45 Gefängnis wegen Trunkenheit am Steuer
Am ehemaligen Grenzübergang Linken nahm die Polizei am Sonnabend einen 56-jährigen Polen fest, gegen den die Staatsanwaltschaft Tübingen (Baden-Württemberg) einen Haftbefehl erwirkt hatte. Der Mann war wegen einer Trunkenheitsfahrt zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Da er die Strafe auch bei der Kontrolle in Linken nicht zahlen konnte, muss er nun im Gefängnis Neustrelitz 45 Tage lang eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Geldstrafe zahlen statt Haft absitzen
In Pomellen erwischten die Beamten einen ukrainischen Lkw-Fahrer. Er wurde von der Justiz in Ansbach (Bayern) wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe wegen Diebstahls gesucht. Weil er 2.300 Euro Strafe beglich, vermied er 46 Tage Haft. Ein Syrer bezahlte bei der Einreise aus Polen 2.440 Euro Strafe, zu der er in Stade (Niedersachsen) wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden war. Anderenfalls hätte er 61 Tage Haft absitzen müssen. Auch gegen einen Deutschen lag ein Haftbefehl aus Berlin wegen Betruges vor. Die Beamten kassierten 750 Euro, statt ihn für 50 Tage ins Gefängnis zu schicken. Ein in Augsburg (Bayern) verurteilter Rumäne vermied mit 500 Euro 25 Tage Gefängnis. Für 150 Euro Geldstrafe ließ die Polizei einen Polen gehen, der sonst in Bückeburg (Niedersachsen) wegen Schwarzarbeit für drei Tage hinter Gitter gemusst hätte. Ein anderer Pole wurde in Gießen (Hessen) wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht. Er zog es vor, 500 Euro Geldstrafe zu zahlen, statt 25 Tage abzusitzen.
Zahl der Tagessätze bestimmt Haftdauer
Ein dritter Pole hatte in Oldenburg (Niedersachsen) eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zu zahlen und vermied so zehn Tage Gefängnis. Geldstrafen richten sich nach dem täglichen Einkommen eines Straftäters und werden in sogenannten Tagessätzen bemessen. Wer zu zehn Tagessätzen verurteilt wird, muss - wenn er nicht bezahlt - für zehn Tage in Haft.