BGH hebt Urteil wegen Mordes gegen Mutter aus Güstrow auf
Vor einem Jahr wurde eine Güstrowerin zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie ihren kleinen kranken Sohn verdursten ließ. Dank einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann sie nun auf ein milderes Strafmaß hoffen.
Das Landgericht Rostock muss sich erneut mit dem Fall einer jungen Mutter befassen, die im Dezember vorigen Jahres wegen Mordes durch Unterlassen an ihrem einjährigen Sohn zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Während sie im September 2021 die Nacht bei ihrem Freund nur eine Etage über ihrer Wohnung verbrachte, starb das Kind infolge starken Durchfalls bei hochgradigem Flüssigkeitsverlust an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Revisionsantrag der Frau statt, die zum Zeitpunkt des Urteils 24 Jahre alt war. Laut BGH ist nicht auszuschließen, dass in einem neu anzusetzenden Prozess die Strafe milder ausfällt.
Krankheit beim Strafmaß nicht berücksichtigt
Den Richterinnen und Richtern des Bundesgerichtshofs zufolge haben ihre Kollegen am Landgericht Rostock nicht richtig abgewogen, welche Details das Strafmaß für die Frau mildern oder aber aber verschärfen könnten. Vor allem hätten sie einbeziehen müssen, dass die Angeklagte an einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ leidet.
"Selbstsüchtig eigenen Interessen nachgegangen"
Nichts zu beanstanden hat der BGH allerdings an den Tatumständen, die dem Rostocker Urteil zugrunde liegen. Demnach steht unter anderem fest, dass die junge Mutter aus Güstrow ihren an Durchfall schwer erkrankten einjährigen Sohn am 20. September 2021 in einem Autositz angeschnallt, schlafend und unversorgt in seinem Kinderzimmer zurückließ, um den Abend und die Nacht bei einem Bekannten zu verbringen. "Die hiermit verbundene Lebensgefahr für ihren Sohn erkannte sie und nahm seinen möglichen Tod billigend in Kauf", hieß es in der Urteilsbegründung. Bereits vorher habe sie ihre beiden kleinen Kinder in vielfacher Hinsicht vernachlässigt, die Frau sei "selbstsüchtig ihren eigenen Interessen" nachgegangen.