Lebenslang: Junge Mutter wegen Mordes an ihrem kleinen Sohn verurteilt
Das Landgericht Rostock hat eine 24-jährige Mutter wegen Mordes durch Unterlassen zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie hatte ihr einjähriges Kind grob vernachlässigt, bis es starb. Das Jugendamt habe "vollkommen versagt", so der Richter.
Eine junge Mutter aus Güstrow ist vom Rostocker Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hat sie ihren kleinen Sohn derart vernachlässigt, dass er während einer Krankheit starb. Laut Anklage hatte die 24-Jährige ihren einjährigen Sohn nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt und keinen Arzt konsultiert, als er krank wurde. Der Vorsitzende Richter sagte, sie habe aus krasser egoistischer Selbstsucht gehandelt.
Anklage: Kinder bewusst vernachlässigt
Statt sich um das kranke Kind in ihrer Wohnung zu kümmern, hatte sie sich an jenem tragischen Abend bei ihrem Freund in der Nachbarwohnung aufgehalten. Sie habe das Kind allein gelassen, um Zeit mit ihrem Freund zu verbringen, hieß es. Der kleine Junge starb im September 2021 infolge starken Durchfalls an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Verteidiger hatte auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als eineinhalb Jahren auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will Revision beantragen. Das Gericht habe unter anderem ein Gutachten nicht angemessen berücksichtigt, dass die Schuldfähigkeit der Angeklagten in Frage stellt.
Richter macht Jugendamt schwere Vorwürfe
Der kleine Junge war laut Urteil "extrem unterernährt" und wog an seinem ersten Geburtstag nur 6,5 Kilogramm. Er habe nur Maisstangen und Babymilch bekommen - "aus Bequemlichkeit", wie der Vorsitzende Richter meinte; die Mutter habe sich nur um ihre eigenen Interessen gekümmert. In seiner Urteilsbegründung machte er auch dem Jugendamt schwere Vorwürfe, es habe "vollkommen versagt". Denn auch der zweite Sohn der Frau war unterernährt und kognitiv entwicklungsverzögert. Die Familie der Angeklagten und der Kindergarten hatten immer wieder das Jugendamt informiert. Das machte zwar Angebote, aber denen habe sich die 24-Jährige immer wieder entzogen beziehungsweise Erklärungen gefunden, warum sie die Kinder etwa nicht in die Kita und zur Tagesmutter bringe. Der zweite Sohn lebt inzwischen bei seinem Vater und hat sich inzwischen so gut entwickelt, dass er in diesem Jahr eingeschult werden konnte.
Ermittlungen zunächst wegen fahrlässiger Tötung
Nach dem Tod des Kindes hatte die Polizei zunächst wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete dann auf Totschlag. Erst als das Gericht in Erwähnung zog, dass es sich um einen Mord handeln könnte, wurde die Angeklagte im Frühjahr in Untersuchungshaft genommen worden. Der Prozess gegen die Frau wurde im Juni eröffnet.