Urteil im Mord-Prozess gegen Güstrower Mutter verschoben
Die für kommende Woche geplante Urteilsverkündung ist aufgehoben. Der jungen Mutter aus Güstrow steht eine weitere psychologische Untersuchung bevor.
Im September 2021 soll die Angeklagte ihr einjähriges Kind stundenlang unbeaufsichtigt in ihrer Wohnung in der Güstrower Innenstadt gelassen haben. Laut Beweisaufnahme soll die 24-Jährige in der Nacht nach Hause gekommen sein, aber nicht nach dem Kleinkind geguckt und sich schlafen gelegt haben. Am nächsten Tag habe sie ihren Sohn tot aufgefunden. Die junge Mutter hat ihren Sohn mutmaßlich verdursten und verhungern lassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mord aus niedrigen Beweggründen vor.
Angeklagte wohl uneingeschränkt steuerungsfähig
Heute hat eine Expertin aus der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Rostock das medizinische Gutachten der jungen Mutter im Rostocker Landgericht vorgetragen. Die Angeklagte sei "emotional instabil". Trotzdem hält die Gutachterin fest, dass sie zum Tatzeitpunkt im September 2021 wohl nicht vermindert steuerungsfähig war.
Fehlendes Gutachten wird nachgeholt
Ein weiteres angesetztes psychologisches Gutachten konnte bisher nicht stattfinden. Auf Anfrage des Verteidigers kann das Zusatzgutachten am kommenden Mittwoch nachgeholt werden. Die Angeklagte hat im Gerichtssaal zugestimmt, den Termin wahrzunehmen. Aus dem Grund verschieben sich auch die Abschlussplädoyers im Prozess. Der nächste Verhandlungstag ist für den 8. November 2023 geplant. Der zuständige Richter ließ offen, ob an dem Tag auch das Urteil fallen könnte.