Alkohol und Cannabis gleichzeitig am Steuer: Juristen fordern Verbot
Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat ein Fahrverbot für jene gefordert, die gleichzeitig gekifft und getrunken haben. Damit zeigten die Experten null Toleranz für den sogenannten Mischkonsum.
Wer gleichzeitig gekifft und Alkohol getrunken hat, soll nicht Auto oder Motorrad fahren dürfen. Das hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag gefordert. Der Anbau und der Konsum von Cannabis waren im vergangenen Jahr in Deutschland zum Teil legalisiert worden. Der Gesetzgeber sollte aufgrund "der unvorhersehbaren Gefahren von Wechselwirkungen" zwischen Alkohol und Cannabis gesetzlich eine "Nulltoleranz" festlegen, hieß es in den am Freitag zum Abschluss des jährlichen Verkehrsgerichtstags in Goslar vorgelegten Expertenempfehlungen. Mit derselben Begründung sollte der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol nach Meinung der Fachleute in der Fahrerlaubnisverordnung als ein Grund definiert werden, der die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich einschränkt.
"Aufklärung intensivieren"
Der Verkehrsgerichtstag forderte darüber hinaus, die Aufklärungsarbeit zu den Risiken des Cannabiskonsums im Straßenverkehr "erheblich zu intensivieren". Wer derzeit kontrolliert wird, nachdem er gekifft und getrunken hat, muss laut den derzeit geltenden Regeln gleichzeitig weniger als 0,5 Promille Alkohol und weniger als 3,5 Nanogramm THC im Blut haben. THC ist der berauschende Wirkstoff im Marihuana. Die Werte entsprechen den Grenzen, die auch für jene gelten, die "nur" getrunken beziehungsweise "nur" gekifft haben. Für Fahranfänger sowie Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren sind die Regeln strenger. Für sie gilt: null Promille Alkohol und null Nanogramm THC.
Polizei beklagt mangelhafte Kontrollmöglichkeiten
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polzei (GdP), Christian Schumacher, begrüßte die Forderung des Verkehrsgerichtstags in Bezug auf den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. "Auch wir stehen für null Toleranz für Mischkonsum", sagte Schumacher dem NDR. Motto der GdP sei: "Wer kifft, fährt nicht, und wer fährt, ist nicht bekifft." Zudem unterstrich er die Notwendigkeit, der Polizei bessere Möglichkeiten bei Verkehrskontrollen an die Hand zu geben. Es fehlten moderne Nachweis- und Analyse-Instrumente.
ADAC findet THC-Grenze zu hoch
Der Sprecher des ADAC-Nord, Christof Tietgen, begrüßte die Forderung des Verkehrsgerichtstags, rechtssichere Kontrollen zu ermöglichen. Außerdem ließ er durchblicken, dass ihm die THC-Grenze von 3,5 Nanogramm als zu hoch erscheint. Damit sollte sich eigentlich niemand mehr ans Steuer setzen, so Tietgen: "Wenn man gekifft hat, wird die Reaktionsfähigkeit herabgesetzt, man wird vielleicht schläfrig, unaufmerksam.“ Das sei "richtig gefährlich", wenn man im Straßenverkehr unterwegs ist.
Der Verkehrsgerichtstag ist eine Konferenz, bei der Fachleute über aktuelle Probleme des Verkehrs-, Versicherungs- sowie Strafrechts beraten. Beteiligt sind unter anderem Vertreter von Politik, Justiz, Behörden, Wissenschaft und Unternehmen.