75.300 Euro Entschädigungen für unverschuldete Haft
Wer unbegründet in U-Haft sitzt, erhält dafür im Anschluss eine Entschädigung. In MV wurden im Vorjahr 1.004 Tage mit je 75 Euro vergolten.
Im vergangenen Jahr hat das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 75.300 Euro Haftentschädigungen gezahlt. Dabei handelt es sich um zwölf Fälle, die zusammen für insgesamt 1.004 Tage mit einem Tagessatz von 74 Euro entschädigt wurden. Damit blieb die Zahl im Vergleich zum Vorjahr unverändert, wie das Justizministerium in Schwerin mitteilte. 2024 befanden sich in den Justizvollzugsanstalten des Landes den Angaben zufolge insgesamt 829 Personen in Untersuchungshaft.
Es geht um "Ermittlungsarbeit zur Gerechtigkeit"
Eine Entschädigung für verbüßte U-Haft kommt laut Ministerium immer erst in Betracht, wenn die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigte Person eingestellt hat oder die Person nach Anklageerhebung rechtskräftig freigesprochen wurde. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) betont, im Laufe des Ermittlungsverfahrens könnten sich Voraussetzungen manchmal ändern. "Daher ist es sehr bedeutend, darauf hinzuweisen, dass es sich dann nicht um Unrecht handelt, sondern es immer um die Ermittlungsarbeit zur Gerechtigkeit geht." Auf der anderen Seite sei es natürlich richtig, immer wieder zu fragen, wie viel ein verlorener Tag in Freiheit wert sei und dass in solchen Fällen Entschädigung gezahlt werde.