Zingst: Tatverdächtiger bleibt nach Schüssen auf freiem Fuß
Nach den Schüssen in Zingst (Landkreis Vorpommern-Rügen) Anfang August vergangenen Jahres bleibt der Tatverdächtige auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Rostock hat eine Beschwerde gegen die Freilassung der Staatsanwaltschaft Stralsund als unbegründet abgewiesen und bestätigte zugleich einen Beschluss des Landgerichtes Stralsund, den Haftbefehl aufzuheben - allerdings unter Auflagen. Der Mann soll sich zweimal die Woche persönlich bei der Polizei melden, jeglichen Kontakt zu Zeugen unterlassen und mögliche Wohnungswechsel melden. Dadurch sei keine Fluchtgefahr gegeben, heißt es vom Oberlandesgericht. Der Mann ist angeklagt, weil er aus einem Auto heraus auf eine Gruppe von Menschen geschossen haben soll. Zwei Männer wurden durch die Schüsse schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Tötungsvorsatz aus.