Das Verfasssungsgericht hat entschieden, dass der Bund Kredite aus der Corona-Zeit nicht einfach für andere Zwecke verwenden darf. Wie reagieren die Länder?
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Die Ampel-Regierung darf nicht benötigte Kredite zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht einfach umwidmen und für den Klimaschutz verwenden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
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