Hand wirft Umschlag in Wahlurne © Fotolia.com Foto: Christian Schwier

Staatsrechtler Austermann kritisiert Urteil zur Wahlrechtsreform

Sendung: Interview | 30.07.2024 | 14:22 Uhr | von Rein, Sabine
6 Min | Verfügbar bis 06.08.2026

Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt: Künftig ist ein Wahlkreissieg mit Erststimmen keine Garantie mehr für ein Bundestagsmandat. Das sei nicht in Ordnung, meint Philipp Austermann.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © dpa Foto:  Uli Deck
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30.07.2024, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts,(l-r), Holger Wöckel, Thomas Offenloch, Christine Langenfeld, Astrid Wallrabenstein, Doris König (Vorsitzende), Ulrich Maidowski, Rhona Fetzer und Peter Frank, verkündet das Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. © dpa Foto: Uli Deck

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