Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt: Künftig ist ein Wahlkreissieg mit Erststimmen keine Garantie mehr für ein Bundestagsmandat. Das sei nicht in Ordnung, meint Philipp Austermann.
Das Bundesverfassungsgericht habe klar entschieden, dass für die Bundestagswahl 2025 die alte Grundmandatsklausel gelte, so Frank Decker von der Uni Bonn.
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