Das Bundesverfassungsgericht habe klar entschieden, dass für die Bundestagswahl 2025 die alte Grundmandatsklausel gelte, so Frank Decker von der Uni Bonn.
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt: Künftig ist ein Wahlkreissieg mit Erststimmen keine Garantie mehr für ein Bundestagsmandat. Das sei nicht in Ordnung, meint Philipp Austermann.
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