Stand: 19.03.2013 14:00 Uhr

Marine: Einsätze scheitern an Arbeitszeitregelung

von Ingo Thöne
Der Marine-Schlepper "Spiekeroog".  Foto: Alena Martens
Auch auf dem Marine-Schlepper "Spiekeroog" arbeitet eine zivile Besatzung.

Sie sind immer wieder Blickfänge in deutschen Häfen - die Schiffe der Marine. Sie kommen auf Stippvisite und sind ansonsten unterwegs auf den Meeren der Welt. Meint zumindest der unbedarfte Hafenbesucher. Dem könnte jedoch zurzeit auch auffallen, dass viele Marineschiffe seit Wochen und Monaten am Kai liegen und nicht rausfahren. Die Ursache liegt in Brüssel und hat den sperrigen Namen EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.

VIDEO: Marine: Einsätze scheitern an Arbeitszeitregelung (8 Min)

Denn, was der Öffentlichkeit kaum bekannt ist: Zur Deutschen Marine gehören auch Schiffe mit zivilen Besatzungen, u.a. mehrere Schlepper und Spezialschiffe, aber auch zwei Tanker, auf denen rund 420 Zivilisten Dienst tun. Und diese zivilen Besatzungen fallen unter besagte EU-Richtlinie. Die bestimmt, dass EU-Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis pro Woche nur maximal 48 Stunden arbeiten dürfen.

48 Wochen-Arbeitsstunden sind auf See keine Ausnahme

Das Problem: im Seebetrieb kommen schnell mehr als 48 Wochenstunden zusammen - die Folge: das Schiff kann nicht auslaufen, oder wenn, dann nur sehr kurz. Beispiel: der Schlepper Spiekeroog. Nach Wochen im Hafen sollen die Seeleute ausfahren und üben, Minen zu bergen. Wegen der Arbeitszeitvorschriften haben sie dafür allerdings nur rund zehn Stunden Zeit. Dabei benötigen schon Vor- und Nachbereitung ungefähr sechs Stunden. In der Folge werden weniger Minen ausgelegt als geplant und für eine Übung notwendig. Außerdem erzeugt der Zeitdruck Hektik  – im Umgang mit Kampfmitteln eine gefährliche Gemengelage.

Marine muss private Unternehmen anheuern

Manch ein Auftrag kann gar nicht mehr ausgeführt werden, da das zulässige Arbeitszeitkontingent bereits ausgeschöpft ist. Um die Arbeiten trotzdem zu erledigen, muss die Marine dann private Unternehmen einspannen. Mehrkosten: Bis zu 80%, zu Lasten der Steuerzahler.

Im Verteidigungsministerium ist das Problem durchaus bekannt, doch getan hat sich bislang nichts. Während das Verbraucherschutzministerium sich z.B. für seine Forschungsschiffe eine Ausnahmeregelung zunutze gemacht hat, hat das Ministerium von Thomas de Maizière  bisher nur versprochen, sich zu kümmern. Auf Änderungen wartet die Marine bisher vergebens.

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 19.03.2013 | 21:15 Uhr

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