Der Solidaritätszuschlag darf erst einmal weiter erhoben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karls´ruher Richter wiesen damit eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern zurück. Zur Begründung hieß es, da es immer noch strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West gebe, sei der Bedarf des Bundes weiter vorhanden. Sogenannte Besserverdiener, Kapitalanleger und Unternehmen müssen die Abgabe damit weiter zahlen. Der geschäftsführende Finanzminister Kukies begrüßte die Karlsruher Entscheidung. Damit sei Klarheit geschaffen für die Aufstellung des Bundeshaushalts. Bayerns Finanzminister Füracker sprach dagegen von einem enttäuschenden Ergebnis und forderte einen politischen Fahrplan zum vollständigen Abbau des Solis.