Glatteisunfälle: Kampf ums Schmerzensgeld
Wer auf glatten Gehwegen fällt, kann auf Schadenersatz hoffen. Schließlich müssen die Wege von den Grundstücksbesitzern gestreut werden. Und was, wenn man auf öffentlichen Wegen oder Plätzen durch Glatteis ausrutscht? Dann haftet die Kommune, möchte man meinen. Doch so einfach ist es dann doch wieder nicht.
Folgenschwerer Unfall in Schleswig
Schleswig vor drei Jahren: Seit Wochen schneit es, die Straßen sind glatt. In der Fußgängerzone türmen sich zusammengeschobene Schneeberge. Gudrun Müller ist hier mit ihrem Mann unterwegs. Wichtige Besorgungen haben die 62-Jährige in die Innenstadt geführt. Obwohl sie vorsichtig läuft, verliert sie auf einmal den Halt unter den Füßen - sie rutscht auf einem Gullideckel aus und stürzt schwer. Ihr Mann und Passanten eilen ihr zu Hilfe und rufen den Notarztwagen.
Die Folgen für die Rentnerin sind schwerwiegend: ein komplizierter Trümmerbruch im linken Ellenbogen. Sie muss operiert werden und hat über Monate starke Schmerzen. Ein Jahr lang kann sie ihre linke Hand kaum bewegen. Da sie auch Hilfe im Alltag benötigt, will sie Schadenersatz und Schmerzensgeld. Doch wer haftet für den schweren Unfall? Geschah dieser Unfall, weil die Streupflicht vernachlässigt wurde? Rechtlich obliegt die Streupflicht dem Grundstückseigentümer - in diesem Fall der Stadt Schleswig. Ein klarer Fall, glaubt Gudrun Müller. Und bekommt in erster Instanz vom Gericht auch Recht.
Stadt geht in Berufung - und gewinnt
Was nun auf sie zukommt, hätte sie sich nicht träumen lassen. Denn die Stadt Schleswig weigert sich zu zahlen, geht in Berufung und - gewinnt. Die Klage wird abgewiesen. Die Begründung: Frau Müller träfe eine schwerwiegende Mitschuld an ihrem Unfall, sie hätte ihre Gehweise den Umständen anpassen müssen. Die Mitschuld wiege so schwer, dass die Stadt Schleswig nicht mehr haftbar gemacht werden könne. Statt Schmerzensgeld gibt es für Frau Müller vom Gericht einen Tipp: Sie könne einen Sturz vermeiden, "indem sie sich zur nächstgelegen Hauswand begibt und dort Halt suchend entweder Schritt für Schritt weitergeht oder zum Auto zurückkehrt."
Und der Fall von Gudrun Müller ist nicht der einzige:"Die Chancen auf Schmerzensgeld erfolgreich vor Gericht gegen eine Stadt durchzusetzen sind sehr gering. "Die liegen nur etwa bei 15 Prozent", weiß Lars Krohn, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Versucht man dasselbe hingegen bei einer Privatperson, so sieht die Erfolgsquote ganz anders aus: Hier steigt die Chance zu gewinnen auf 50 Prozent - und das, obwohl die Kriterien für Stadt und Bürger gleich sind. Die Lehre der Geschichte: Vor dem Gesetz ist jeder gleich. Aber bei glatten Wegen macht es offenbar einen Unterschied, wo man läuft. Auf öffentlichem oder privaten Grund.