Energiesparen: Gebäude saniert, Mieter frustriert
Das Sanieren von alten Gebäuden zur Eindämmung von CO2-Emissionen kann nicht nur für Eigenheimbesitzer teuer werden, sondern auch für Mieter. Verbraucherschützer fordern deshalb Gesetzes-Reformen.
Der Betrieb von Gebäuden, vor allem Heizung und Warmwasser, verursacht fast ein Drittel aller CO2-Emissionen in Deutschland. Deshalb wollen die Bundesregierung und die EU, dass in den nächsten Jahren möglichst viel saniert wird. Die Europäische Union wird dazu vermutlich gegen Ende des Jahres ihre neue Gebäudeenergierichtlinie vorlegen - doch schon jetzt gibt es erhitzte Debatten, wer die anstehenden Sanierungen bezahlen soll.
Manch ein Mieter freut sich daher in diesen Tagen, dass er kein Haus besitzt. Doch auch auf Mieter können Mehrkosten zukommen, da Vermieter ihre Sanierungskosten auf sie umlegen können - bis zu acht Prozent pro Jahr darf die sogenannte Modernisierungsumlage ausmachen.
Häufig sinken die Energiekosten nach der Sanierung nicht
Im besten Fall haben die Mieter die Sanierung für den Vermieter dann nach gut zwölf Jahren abbezahlt. Die dadurch gestiegene Miete bleibt allerdings auch danach hoch.
Von "Warmmietenneutralität“ ist dann gerne die Rede - denn die Mieter sparen dank der Sanierung theoretisch jede Menge Heizkosten. Das sei aber oft nicht der Fall, kritisiert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund: "Grundsätzlich war das in der Vergangenheit ein Problem, dass gerade Modernisierungen im Gebäudebestand nicht zu einer Einsparung von Energie geführt haben - wohl aber zur Steigerung der Miete." Dabei hätten einige Vermieter sogar bewusst in Kauf genommen, dass die bisherigen Mieter ausziehen, so Hartmann. "Und das Thema 'umfassende Modernisierung' wird leider auch oft dazu genutzt - insbesondere eben von größeren Vermietern - die Wohnung 'freizuziehen' und dann auch eben ohne die Bestimmungen der Mietpreisbremse zu einem hohen Preis weiter zu vermieten."
Mietpreisbremse greift nach größeren Sanierungen nicht
Denn die gesetzlichen Bestimmungen der sogenannten Mietpreisbremse sind nach einer "umfassenden Modernisierung" vorübergehend ausgesetzt. Und dafür muss die Wohnung nicht einmal besonders klimafreundlich saniert worden sein. Das heißt: Die schlechteren Fenster tun es auch. Und selbst die Kosten für den Anbau von Balkonen können umgelegt werden - ob die Mieter nun einen Balkon wollen oder nicht. Wehren können sie sich dagegen nicht.
Verbraucherzentrale schlägt ein neues Modell vor
Deshalb brauche es dringend strengere Regeln, wofür die Modernisierungsumlage genutzt werden dürfe und welche energetischen Ziele damit erreicht werden müssten, sagt auch Patrick Biegon vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Außerdem müssten die Kosten neu verteilt werden.
Er schlägt ein Drittel-Modell vor, an dem sich Mieter, Vermieter und Staat zu gleichen Teilen beteiligen sollen: "Zu den Kernaspekten gehört die Absenkung des Umlagesatzes von 8 Prozent auf 1,5 Prozent. Dafür darf aber der Vermieter die öffentlichen Fördermittel selbst behalten und muss sie nicht mehr anrechnen."
Bisher ist es so, dass Vermieter staatliche Förderungen vor der Umlage auf ihre Mieter von den Sanierungskosten abziehen müssen. Viele verzichteten daher auf Förderung, ließen lieber die Miete dauerhaft steigen, sagt Biegon. Das würde die neue Regel verhindern. "Und darüber hinaus soll in Härtefällen auch die öffentliche Hand für eventuell auftretende Mehrkosten der Mieterinnen und Mieter aufkommen."
Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen kritisiert das Modell
Gegen mehr staatliche Förderung für Vermieter und Mieter hat Andreas Breitner vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen nichts. Aber vom Absenken der Modernisierungsumlage hält er wenig: "Wenn das Ergebnis die Unwirtschaftlichkeit ist, dann werden die Unternehmen das nicht mehr durchführen. Auch unsere Unternehmen - und wenn sie noch so sozial und verantwortungsvoll umgehen mit dem Gut Wohnen - benötigen mindestens eine schwarze Null."
Bei den "ganzen Rechenexempeln, die Verbraucherschützer und Mieterbund anstellen", bleibe leider das Wirtschaftsgut Wohnen auf der Strecke, so Breitner weiter. Oftmals habe das die Insolvenz von Wirtschaftsunternehmen zur Folge.
"Alle müssen sich am Klimaschutz beteiligen"
Letztlich müssten sich alle Parteien am Klimaschutz beteiligen, hält Verbraucherschützer Patrick Biegon dagegen: "Idealerweise refinanziert sich das nach gut zwölfeinhalb Jahren und die Mieteinnahmen danach sind dann Reingewinn für die Vermieter." Daran werde sich zukünftig etwas ändern müssen, wenn die anstehende Transformation sozial gerecht gestaltet werden soll. "Die Mieter werden ihren Anteil tragen müssen, die Vermieter werden weniger Einkünfte generieren durch die Umlage und der Staat wird deutlich mehr durch diese zielgenaue Förderung beteiligt werden müssen", rechnet Biegon vor.