Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz in Teilen rechtswidrig
Sendung: Aktuell | 01.10.2024 | 13:22 Uhr | von Rein, Sabine / Hempel, Klaus
5 Min
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Verfügbar bis 01.10.2026
Das Gesetz über die Befugnisse des Bundeskriminalamts muss geändert werden, unter anderem die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen.
Die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sind zum Teil verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Mehr bei tagesschau.de.
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