Ein Wolf schaut in die Kamera. © fotolia.com Foto: Holly Kuchera

Bundesrat will über leichteren Wolfsabschuss abstimmen

Stand: 12.04.2025 15:57 Uhr

Die EU könnte es bald erleichtern, Wölfe abzuschießen. Mecklenburg-Vorpommern will die Bundesregierung mit einem Antrag im Bundesrat am Freitag dazu auffordern, deutsche Gesetze entsprechend zu ändern.

von Katharina Seiler

Gerade auf dem Land seien die Menschen in großer Sorge wegen der ständig wachsenden Wolfsbestände. Bisherige Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Schutzhunde würden nicht ausreichen. Es bestehe zusätzlicher Handlungsbedarf, um die Wolfsbestände zu regulieren - so fordert es Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Brandenburg in einem gemeinsamen Entschließungsantrag. Da der Schutzstatus für den Wolf auf europäischer Ebene heruntergestuft worden ist, könnte die EU es demnächst erleichtern, den Wolf abzuschießen. Mecklenburg-Vorpommern will deshalb, dass die Bundesregierung die deutschen Gesetze zügig anpasst. 

Umweltausschuss will mehr Weidetier-Schutz 

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Ob dieser Antrag auch von den anderen Ländern unterstützt wird, ist noch nicht abzusehen. Gerade den Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen gehen die Forderungen zu weit, die auch darauf hinauslaufen könnten, den Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufzunehmen. Der federführende Umweltausschuss des Bundesrates unter Vorsitz von Niedersachsen schlägt deshalb Änderungen vor. Danach sollen zwar ebenfalls die deutschen Gesetze geändert werden, um ein regionales Wolfsmanagement - also einen begrenzten Abschuss - rechtssicher zu ermöglichen. Aber der Schutz der Weidetiere vor Wolfsangriffen solle trotzdem weiter wichtig bleiben - und Tierhalter sollten bei Schutzmaßnahmen unterstützt werden, heißt es in dem Änderungsantrag. Niedersachsen wird am Freitag voraussichtlich für diese Version stimmen.

Schleswig-Holstein wird sich enthalten 

Schleswig-Holstein wird sich bei beiden Anträgen enthalten. Der Grund: Die beiden Koalitionspartner sind sich nicht einig darüber, wie stark sie den Wolf als Bedrohung sehen. Aber: Unabhängig davon, welche Version des Entschließungsantrags der Bundesrat beschließen wird, der Antrag kann die Bundesregierung nur auffordern, die Gesetze anzupassen. Eine tatsächliche Gesetzesänderung muss von einer neuen Bundesregierung beschlossen werden.

Dass sich der Umgang mit dem Wolf ändern wird, ist aber wahrscheinlich. Denn der Schutzstatus des Wolfes ist auf europäischer Ebene von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft worden. Und auch die neue Bundesregierung hat in ihrem gerade vorgestellten Koalitionsvertrag erklärt, dass sie den Wolf ins Bundesjagdrecht aufnehmen will. 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 11.04.2025 | 19:00 Uhr

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