Vereinfacht gesagt, dürfen Bund und Länder nur so viel ausgegeben, wie mit Steuern eingenommen wird. Maximal darf der Bund zudem nur 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an neuen Schulden aufnehmen. So steht es im Grundgesetz.
Im Gesetz heißt es auch, dass der Konjunktur Rechnung getragen wird. In wirtschaftlich schlechten Zeiten dürfen also mehr Schulden gemacht werden, in guten deutlich weniger. Und in Notlagen kann die Schuldenbremse auch ausgesetzt werden, so wie während der Corona-Pandemie. Daraus ergibt sich die Diskussion, ob die aktuellen Zeiten gut oder schlecht sind, oder ob - angesichts einer leichten Rezession - sogar eine Notlage existiert.
Viele Ökonomen plädieren angesichts der aktuellen Lage dafür, die Schuldenbremse zumindest maßvoll aufzuweichen. DIW-Präsident Marcel Fratzscher zum Beispiel hält das Festhalten gar für schädlich. Für den Chef des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, ist die Schuldenbremse eine "Steuersenkungsbremse". Und auch die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer, die eigentlich für die Einhaltung ist, könnte sich eine Aussetzung vorstellen, wenn das Geld in den Wohnungsbau oder die Gebäudesanierung fließen würde.
Grundsätzlich ist es durchaus sinnvoll, nicht mehr Geld auszugeben als man hat. Das gilt im Kleinen wie im Großen. Politisch ist die Schuldenbremse vor allem für die FDP nicht verhandelbar. Das Credo des Finanzministers: Der Staat müsse nach Mehrausgaben wegen Corona-Pandemie und Energiekrise wieder lernen, mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger auszukommen.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Schuldenbremse einzuhalten. Olaf Scholz (SPD) war vor seinem jetzigen Amt Finanzminister der Großen Koalition und verantwortete 2019 einen ausgeglichenen Haushalt und danach dann den kreditfinanzierten Krisen-Etat. Als Kanzler bekannte er sich jetzt und für die nächsten Jahre zum Einhalten der Schuldenbremse.
Seit ihrem Start 2011 existiert auch der Streit über die Abschaffung der Schuldenbremse. Dafür wäre eine Grundgesetzänderung nötig, also eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag.