Cannabis-Gesetz: Noch viele offene Fragen in Hamburg
Ab dem 1. April sind der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland nicht mehr grundsätzlich strafbar. Nachdem der Bundesrat am Freitag den Weg dafür frei gemacht hat, bleiben bei der praktischen Umsetzung auch in Hamburg noch Fragen offen.
Grundsätzlich sollen Erwachsene ab dem 1. April zu Hause drei Pflanzen und 50 Gramm Cannabis haben dürfen. Auf der Straße sind 25 Gramm erlaubt. Dort darf auch konsumiert werden - aber nicht im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kitas und Sportstätten. Einen Joint zu rauchen, wäre da eine Ordnungswidrigkeit.
Polizeigewerkschaften: Klare Regelungen fehlen noch
In der Praxis wirft das für die Polizei noch viele Fragen auf - etwa dazu, wo und wie kontrolliert wird. Es fehlen noch klare Regelungen, bemängeln Gewerkschaften. Gilt beispielsweise eine Skaterbahn als Sportstätte mit Bannkreis? Und welche Grenzwerte gelten bei Verkehrskontrollen?
Auch auf die Justiz kommt erst mal viel Arbeit zu. Auf 700 Hamburger Verfahren könnte sich die rückwirkende Amnestie auswirken. Ob kurzfristig Haftentlassungen oder neue Prozesse nötig werden, ist noch unklar.
Prozedere rund um Cannabis-Clubs noch unklar
Anbau-Clubs für Cannabis sind erst ab Juli legal. Wo und wie sie in Hamburg angemeldet und später kontrolliert werden, ist noch offen. Auch neue Aufklärungs- und Vorbeugungsprogramme zu Cannabis müssen erst noch anlaufen. Bisher steht nicht genau fest, wie viel Geld es dafür vom Bund gibt.