Verfassungsschutz darf IZH als islamistisch einstufen
Der Hamburger Verfassungsschutz darf das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) als Organisation des Islamismus einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht der Hansestadt entschieden.
Einzelne der Aussagen zum IZH im Verfassungsschutzbericht 2019 seien zwar rechtswidrig, erklärte das Gericht am Freitag. Die Aussage, dass es sich um eine extremistische Organisation des Islamismus handle, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, sei rechtlich aber nicht zu beanstanden.
Grote: "IZH extremistisch und demokratiefeindlich"
"Das IZH ist eine eindeutig extremistische und demokratiefeindliche Institution", erklärte Innensenator Andy Grote (SPD) nach dem Urteil. Diese langjährige Bewertung des Hamburger Verfassungsschutzes habe das Gericht bestätigt. "Wir werden das IZH auch in Zukunft sehr genau im Auge behalten", betonte der Innensenator. Verfassungsschutzchef Torsten Voß sagte: "Wir begrüßen es, dass das Verwaltungsgericht Hamburg unsere Einschätzung des IZH bestätigt hat." Das IZH teilte mit, dass das Urteil nicht nachvollziehbar sei.
IZH wird seit Jahren von Verfassungsschutz beobachtet
Der Verfassungsschutz beobachtet das IZH bereits seit langer Zeit. Es taucht seit etwa 30 Jahren auch regelmäßig in den Hamburger Verfassungsschutzberichten im Kapitel "Iranische Islamisten" auf. Das IZH hatte sich gegen diese Einordnung gewehrt. Das Zentrum sei kein verlängerter Arm des iranischen Regimes, beteuerte ein IZH-Vertreter in der zweitägigen Verhandlung. Das Gericht bestätigte hingegen die Überzeugung des Verfassungsschutzes. Das IZH strebe nach einem Export der islamischen Revolution und sei islamistisch.
Drohen weitere Klagen?
Einzelne Aussagen darf der Verfassungschutz jedoch nicht weiter verbreiten. Zum Beispiel den Satz, dass das IZH mit finanziellen Mitteln für die Verbreitung der iranischen Revolutionsidee in unterschiedlichen Bereichen wie Religion, Bildung und Sport sorgt. Und das könnte weitere Klagen des IZH gegen den Verfassungsschutz nach sich ziehen. Denn auch im aktuellen Bericht für das Jahr 2022 steht wieder genau dieser Satz. Das IZH betonte, dass deshalb nach dem Urteil auch der Verfassungsschutzbericht für 2022 sowie die Berichte für die beiden Vorjahre nicht mehr haltbar sein.
Blaue Moschee an der Außenalster Heimat des IZH
Das IZH ist seit Anfang der 1960er-Jahre in der Imam-Ali-Moschee - auch als Blaue Moschee bekannt - an der Hamburger Außenalster ansässig. Die Moschee wurde zur Gründungszeit von in Hamburg lebenden iranischen Kaufleuten finanziert und diente als religiöser Anlaufpunkt der in der Hansestadt wohnenden Schiiten. Über eine Schließung des Zentrums wird seit Monaten diskutiert, der Bundestag stimmte im November für die Prüfung eines Verbots.