Islamisches Zentrum Hamburg klagt gegen den Verfassungsschutz
Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) sei eine extremistische Organisation - so steht es seit Jahren immer wieder im Hamburger Verfassungsschutzbericht. Dagegen wehrt sich das IZH, der Trägerverein der Blauen Moschee an der Alster, seit Freitag vor dem Verwaltungsgericht.
Ist das Islamische Zentrum Hamburg extremistisch und vom Mullah-Regime des Iran gesteuert? Das Verwaltungsgericht muss klären, ob diese Einschätzung des Verfassungsschutzes durch Tatsachen belegt ist.
Anwalt des IZH spricht von bloßen Behauptungen
Konkret geht es um die Berichte von 2018 und 2019 und beispielsweise um die Formulierung, dass rund 30 Anhänger der Hisbollah zum Freitagsgebet in die Blaue Moschee gehen würden. Eine bloße Behauptung, so der Anwalt des IZH.
Problematisch sei auch die Frage, auf welche Beweise sich der Verfassungschutz stützen darf. Darf er mit dem Verbot der Hisbollah argumentieren, obwohl die Organisation in Deutschland erst 2020 verboten wurde?
Verfassungsschutz sieht Nähe zur Hisbollah
Laut Verfassungsschutz steht das IZH für ein islamistisches Regime, das mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Das IZH habe eine inhaltliche und organisatorische Nähe zum Regime im Iran. Der IZH-Anwalt hält dagegen: Der Verein habe kein politisches Ziel. Der Vorsitzende Richter spricht von einem Gesamtbild, das sich aus einer Vielzahl an Indizien zusammensetzen würde. Diese müssen nun vom Gericht bewertet werden.
Begleitet wurde der Auftakt der Verhandlungen von Protesten einiger Dutzend iranischer Regimekritikerinnen und -kritiker vor dem Verwaltungsgericht.