Untreue-Prozess: Bewährungsstrafe für Osterburg gefordert
Im Untreue-Prozess gegen den früheren Fraktionschef der Grünen im Bezirk Hamburg-Mitte, Michael Osterburg, sind am Freitag die Plädoyers gesprochen worden.
Osterburg ist angeklagt, weil er private Ausgaben aus der Fraktionskasse der Grünen bezahlt haben soll. Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und 10.000 Euro Geldstrafe. Der Tatvorwurf der gewerbsmäßigen Untreue, teils in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung, sei in der Verhandlung klar belegt worden, sagte die Staatsanwältin vor dem Hamburger Landgericht. Der Verteidiger beantragte eine Geldstrafe oder "hilfsweise" eine Freiheitsstrafe, die ein Jahr nicht übersteigen dürfe und zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. Das Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.
Fraktionskonto "schlicht leergeräumt"
Der Angeklagte habe das Fraktionskonto "schlicht leergeräumt", indem er sich private Ausgaben wie Restaurantbesuche, Kinderbetreuungskosten, Reisen oder Anschaffungen von der Fraktion im Umfang von rund 26.000 Euro habe erstatten lassen, sagte die Staatsanwältin. Sie forderte außerdem, dass Osterburg rund 10.000 Euro zum Ersatz des Schadens an die Fraktionskasse der Grünen im Bezirk Mitte zahlen müsse. Am Vortag hatte Osterburg dem Gericht zufolge bereits 16.000 Euro an die Fraktion überwiesen.
Verteidiger: "Herausragend gute Sozialprognose"
Osterburgs Verteidiger erinnerte daran, dass sein Mandant ein umfangreiches Geständnis abgelegt habe, das das Verfahren erheblich verkürzt habe. Zudem habe das Verfahren lange gedauert und die Taten lägen vergleichsweise lange zurück. Auch habe Osterburg eine "herausragend gute Sozialprognose".
Osterburg bedauert seine Taten
Osterburg bedauerte in seinem Schlusswort die Taten. Er habe im Laufe des Verfahrens viel gelernt, "was falsch gelaufen ist", und würde es heute nicht mehr so und "vieles nicht mehr mit so vielem Engagement machen", sagte der frühere Lebensgefährte von Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Seine Familie sei zu kurz gekommen. "Es tut mir leid, dass hier Menschen, die mir wichtig sind, mit reingezogen wurden." Für die Taten übernehme er die Verantwortung.
Vor den Plädoyers hatte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Verfahren in acht Punkten ganz und in weiteren Punkten teilweise eingestellt - was die Schadenssumme um rund 7.000 Euro reduzierte. Ursprünglich waren 121 Fälle mit einer Gesamtschadenssumme von knapp 33.000 Euro angeklagt.