Die Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster. © picture alliance/dpa | Christian Charisius
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AUDIO: Nach Ausreise des IZH-Leiters folgen zwei weitere Personen (1 Min)

Nach IZH-Verbot: Zwei weitere Personen müssen ausreisen

Stand: 04.10.2024 17:15 Uhr

Zwei weitere Führungsfiguren des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) werden ausgewiesen. Der Leiter des seit Ende Juli verbotenen IZH hatte Deutschland bereits vor gut vier Wochen verlassen.

Gut einen Monat nach der Schließung der Blauen Moschee und dem Verbot des IZH samt seiner Nebenorganisationen gab es die erste Ausweisungsverfügung. Sie betraf Mohammad Hadi Mofatteh, der sechs Jahre lang an der Spitze des IZH gestanden hatte und als offizieller Stellvertreter des iranischen Revolutionsführers in Deutschland galt.

Ausweisungsverfügung: Frist bis Ende Oktober

Nach seiner Ausreise im September müssen auch seine Ehefrau und der frühere Leiter der Islamischen Akademie Deutschland bis Ende Oktober das Land verlassen. Die Akademie war vom Bundesinnenministerium im Zuge des IZH-Verfahrens ebenfalls verboten worden. Auch ein Wiedereinreiseverbot wurde gegen die beiden Betroffenen verhängt. Bei einem Verstoß drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.

Zukunft der Blauen Moschee weiterhin ungewiss

Die Zukunft der blauen Moschee, die jetzt dem Bund gehört, ist unterdessen weiter ungewiss. Erst Donnerstag haben Exiliraner dagegen demonstriert, dass das Gebäude von regimenahen Kräften wieder als Moschee betrieben wird.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 04.10.2024 | 17:00 Uhr

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