Gebete vor Blauer Moschee in Hamburg: Jetzt gibt es Auflagen
Seit fünf Wochen ist die Blaue Moschee an der Außenalster geschlossen. Und jetzt ist auch der ehemalige Leiter des dazugehörigen Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) aus Deutschland ausgewiesen worden. Vor der Blauen Moschee dürfen Muslime weiterhin im Freien beten, aber nur unter Auflagen.
Seit mehr als einem Monat versammeln sich Schiiten am Donnerstagabend und am Freitagmittag zum Gebet vor der geschlossenen Blauen Moschee an der Schönen Aussicht. Das hatte für Unmut bei Anwohnerinnen und Anwohnern gesorgt und war von der CDU scharf kritisiert worden. Die Muslime forderten die Wiederöffnung der Moschee und beantragten eine Sondernutzung, um grundsätzlich ihre Treffen auf der Straße abhalten zu dürfen.
Auflage: Gebete nicht mehr auf der Fahrbahn
Doch die Versammlungsbehörde der Polizei schob dem einen Riegel vor und verhängte jetzt Auflagen. Am Donnerstag und am Freitag dürfen die Schiiten an der Außenalster zwar wieder öffentlich beten, aber nicht auf der Fahrbahn direkt vor der Moschee, sondern auf einem Parkstreifen in der Nähe. Damit will die Polizei dafür sorgen, dass sich Anwohnerinnen und Anwohner nicht gestört fühlen. Außerdem müssen die Betenden bestimmte Vorschriften die Lautstärke betreffend einhalten.
Zuletzt hatten vor der Blauen Moschee rund 140 Muslime auf der Straße gebetet, die Polizei hatte dafür die Fahrbahn gesperrt, zu Zwischenfällen kam es nicht.